Berufskrankheitenrecht und Dermatosen
Anerkennung beruflich bedingter Hauterkrankung zwingt nicht mehr zur Job-Aufgabe. Hautkrankheiten, vor allem Handekzeme, führen mit Abstand die Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung an. Sie treten bei Menschen aus den unterschiedlichsten Branchen auf: Ob in Gesundheitsberufen, im Friseurgewerbe, in der Metallindustrie, in Reinigungsbetrieben oder der Gastronomie: Hautrisse, Entzündungen, ...