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Kostenerstattung für Basistherapie

In vielen Aktionen, z.B. mit einer Petition an den Deutschen Bundestag, hat der Deutsche Neurodermitis Bund e.V. (DNB) gefordert, dass therapeutische Hautpflege eine medizinisch geforderte Maßnahme zur Behandlung des atopischen Ekzems ist. Betroffene sollten sich aus medizinischer Sicht zweimal täglich eincremen, um so der Haut die fehlende Feuchtigkeit zuzuführen und somit Neurodermitisschübe verhindern zu helfen. Basistherapie wird diese Maßnahme genannt.
Ab 2004 werden die Kosten für diese therapeutischen Hautpflegemittel von der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch bei Kindern bis 12 Jahren erstattet.
Nach einer vom DNB unter Betroffenen durchgeführten Umfrage geben Neurodermitiker durchschnittlich 75,- € monatlich für therapeutische Hautpflege aus. Viele auch weit darüber hinaus.
Diese wirtschaftliche Benachteiligung chronisch Hautkranker ist unerträglich und unsozial. Betroffener anderer chronischer Erkankungen bekommen leitlinienkonforme Therapiemaßnahmen selbstverständlich erstattet.
Therapeutische Hautpflege ist keine kosmetische Hautpflege!
Der DNB freut sich, dass auch die Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin e.V. (GAP) als Fachorganisation hierzu eindeutig Stellung nimmt.
Den Pressetext lesen Sie hier:

„Allergologen fordern Kostenerstattung für leitlinienkonforme Neurodermitis-Basistherapie.

Neurodermitis ist die häufigste chronische Hauterkrankung im Kindes- und Jugendalter. Ursache der Erkrankung ist oft eine Störung der Hautdurchlässigkeit, durch die sich die Abwehrfunktion der Haut gegenüber Allergenen und Umwelteinflüssen verschlechtert. Dieses Problem lässt sich durch eine nebenwirkungsfreie Basistherapie mit wirkstoff- und konservierungsstofffreien Cremes/Salben deutlich verbessern. Auf Grund der hohen Kosten und der fehlenden Kostenerstattung durch die Krankenkassen wird diese aber in Deutschland nur mangelhaft umgesetzt. Dabei entspricht die Basistherapie in der aktuellen Leitlinie zur Neurodermitistherapie laut Experteneinschätzungen eindeutig einer kausalen Therapie.

Die Neurodermitis (Atopisches Ekzem) ist die häufigste chronische Hauterkrankung im Kindes- und Jugendalter. Sie setzt sich in vielen Fällen aber auch im Erwachsenenalter fort und wird begleitet von einer Reihe von Komorbiditäten wie Asthma bronchiale, Heuschnupfen, Nahrungsmittelallergien, z. T. aber auch Depressionen und Hyperaktivitätssyndrom. Die Lebensqualität der Betroffenen wird dadurch erheblich beeinträchtigt. Direkte und indirekte Belastungen und damit nicht zuletzt auch Kosten sind dadurch hoch.

Ursache der Erkrankung ist sehr häufig eine Störung der Hautdurchlässigkeit (Barrierestörung). Durch diese ist die Abwehrfunktion der Haut gegenüber Allergenen und Umwelteinflüssen verschlechtert. Dieses Problem lässt sich therapeutisch durch eine nebenwirkungsfreie Basistherapie mit wirkstoff- und konservierungsstofffreien Cremes/Salben deutlich verbessern. Auf Grund der hohen Kosten wird diese aber in Deutschland nur mangelhaft umgesetzt.

Unverständlicherweise werden die Kosten für die oft teurere und mit Nebenwirkungen behaftete Therapie mit Medikamenten problemlos von den Kassen übernommen, während sich die Kostenträger bzgl. der Basistherapie auf den falschen Standpunkt zurückziehen, es handele sich hier um eine reine Hautpflege.

In einer kürzlich online gestellten Leitlinie zur Neurodermitistherapie, an der die mit der Neurodermitis beschäftigten Fachgesellschaften mitgearbeitet haben, werden alle wesentlichen Behandlungsmöglichkeiten bewertet. Die für den Patienten kostenintensive Basispflege entspricht auch nach dieser Einschätzung eindeutig einer kausalen Basistherapie. Daher ist zu fordern, dass eine gesetzliche Regelung zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen geschaffen wird. Bisher werden die Kosten für die wichtige Basistherapie zur Wiederherstellung der Hautbarriere Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenen nicht von den Krankenkassen erstattet.“

Dr. F. Ahrens und T. Spindler
Sprecher der WAG Allergische Hauterkrankungen/Neurodermitis der GPA


Fragen an den Gesundheitsminister:
Wenn Sie sich auch fragen, warum chronisch Hautkranke wirtschaftlich dermaßen ungerecht behandelt werden, fragen Sie den Gesundheitsminister warum das so ist:

hermann.groehe@bundestag.de

Er wird Ihnen antworten, dass diese gesetzliche Maßnahme auf einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beruht.  
Unserer Meinung nach ist der G-BA aber eine reine Verhinderungs- und Kostendämpfungseinrichtung der Gesundheitspolitik unter dem Deckmäntelchen der Selbstverwaltung.
Der letzte Vorsitzende dieser Einrichtung soll in einem Grundsatzgespräch zu diesem Thema gesagt haben: “Ich muss meine NIVEA-Creme ja auch selbst bezahlen.” So sieht´s aus! Der DNB bleibt dran.

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