
Berufskrankheitenrecht und Dermatosen
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Die elektronische Gesundheitskarte wird laufend mit neuen Funktionen und Sicherheitsmerkmalen versehen. Deshalb werden allein aus sicherheits-technischen Gründen immer wieder neue Karten ausgegeben. Erhalten Versicherte von ihrer Krankenkasse eine aktuelle Karte zugeschickt, ist nur noch diese gültig.
Andere, ältere Karten können dann nicht mehr benutzt werden - unabhängig davon, welches Ablaufdatum auf diesen aufgedruckt ist. Versicherte sollten daher darauf achten, stets nur die zuletzt von der Krankenkasse zugesendete Gesundheitskarte zu verwenden, damit Probleme in der Arztpraxis vermieden werden.
Höhere Sicherheitsanforderungen – neue Karten
In regelmäßigen Abständen bewertet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Verfahren neu, die die Funktionen der Gesundheitskarte absichern. So hat das BSI den Einsatz von Verschlüsselungstechniken, die bei bestimmten Karten (G1 plus-Karten) verwendet werden, auf Ende des Jahres 2018 befristet. Ab dem 1. Januar 2019 sind daher alle Karten der ersten Generation (G1-Karten) nicht mehr gültig.
Ab 1. Januar 2019 gelten nur noch G2-Karten
Mit Beginn des neuen Jahres können Versicherte dann nur noch eine Karte der 2. Generation – eine sogenannte G2-Karte – benutzen. Sie besitzt die notwendigen Zertifikate und entspricht höchsten Sicherheitsstandards. Der größte Teil der Versicherten hat bereits neue G2-Karten bekommen, bis Ende des Jahres sind in jedem Fall alle Versicherten damit ausgestattet. Kenntlich sind diese an dem Kürzel „G2“ oder „G2.1“, das rechts oben unter dem Schriftzug „Gesundheitskarte“ aufgedruckt ist.
Bei den alten Karten ist hier die Kennzeichnung „G1“ zu finden. Damit auch im nächsten Jahr beim Arzt alles glatt läuft, sollten Versicherte also unbedingt ihre aktuellste G2-Karte – und nur diese - benutzen.
Quelle: Berlin, 03. Dezember 2018
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