Beurteilung des Schweregrades
In der Regel richtet sich der MdE/GdB bei Neurodermitis nach folgenden Kriterien: Bei der Beurteilung der MdE von Hautkrankheiten sind Art, Ausdehnung, Sitz, Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, Begleiterscheinungen (wie Jucken, Nässen, Brennen, unangenehme und abstoßende Gerüche oder Ähnliches) und die Rezidivbereitschaft
(Wiederholung) beziehungsweise die Chronizität sowie die Notwendigkeit wiederholter stationärer Behandlung zu berücksichtigen.
Bei Entstellungen ist zu berücksichtigen, dass sich Schwierigkeiten im Erwerbsleben, Unannehmlichkeiten im Verkehr mit fremden Menschen sowie seelische Konflikte ergeben können. Besonders gilt dies bei Entstellung des Gesichts. Bei Frauen können Entstellungen schwerer wiegen als bei Männern. (Das Vorhandensein von anderen atopischen Erkrankungen wie Asthma und Heuschnupfen muss zusätzlich berücksichtigt werden.)
Schweregradeinteilung bei Atopischem Ekzem
(Neurodermitis constitutionalis, endogenes Ekzem)
Geringe, auf die Prädilektionsstellen begrenzte Ausdehnung
bis zu zweimal im Jahr fu?r wenige Wochen auftretend
0–10 v. H.
Bei länger dauerndem Bestehen 20–30 v. H.
Mit generalisierten Hauterscheinungen, insbesondere Gesichtsbefall 40 v. H.
Mit klinischer oder vergleichbar intensiver ambulanter Behandlungsnotwendigkeit mehrmals im Jahr 50 v. H.
Die Beurteilung des Schweregrades ist jedoch gerade bei Neurodermitis schwierig, da die Erkrankung in Schüben verläuft und sich daher Phasen mit schlechterem und besserem Hautzustand abwechseln. Häufig wird die Begutachtung auch von Ärzten vorgenommen, die nicht mit dem Krankheitsbild vertraut sind.
In solchen Fällen, wenn der MdE/GdB zu niedrig angesetzt wurde, ist innerhalb von vier Wochen der schriftliche Widerspruch gegen den Erstbescheid und eine weitere Begutachtung durch einen erfahrenen Arzt sinnvoll.