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Behinderung und Ausweis

Eine stark ausgeprägte Neurodermitis kann als Schwerbehinderung anerkannt werden. Die Beantragung des Schwerbehindertenausweises ist weder mit großen Mühen noch mit Kosten verbunden. In den meisten Fällen wird über den Antrag nach Aktenlage entschieden, so dass sich der Antragsteller nicht einmal einer ärztlichen Untersuchung stellen muss.
Antragsformulare erhält man beim zuständigen Versorgungsamt, aber auch bei Fürsorgestellen und teilweise bei Gemeindeverwaltungen.
Dort erfährt man auf alle Fälle die Anschrift des zuständigen Versorgungsamtes.
Eine einfache Postkarte mit dem Hinweis "Hiermit beantrage ich die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft" an das Versorgungsamt genügt, um ein Antragsformular zu bekommen.
Der Antrag sollte möglichst vollständig ausgefüllt abgegeben werden. Vor allem sollten alle Funktionseinschränkungen angegeben und nummeriert werden, damit später besser überprüft werden kann, ob alle Angaben im Bescheid berücksichtigt wurden.
Ärzte und Kliniken, bei denen man in Behandlung war, sollten ebenfalls möglichst vollständig angegeben werden, denn von dort werden die Krankenunterlagen für die Beurteilung des MdE/GdB angefordert.
Die Begriffe MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit beziehungsweise GdB = Grad der Behinderung beziehen sich auf die Auswirkungen einer Behinderung oder Schädigungsfolge in allen Lebensbereichen und nicht nur auf Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben. Sie setzen stets eine Regelwidrigkeit gegen¸ber dem für das Lebensalter typischen Zustand voraus. Dies gilt für Kinder in gleicher Weise wie für alte Menschen. Den Antrag sollte man für die eigene Akte und zum Gespräch mit den im Antrag genannten Ärzten kopieren.

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