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Reha-Maßnahmen. Patienten haben Wunsch- und Wahlrecht

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Anlässlich des 12. Jahrestreffens im Qualitätsnetz Nord wurde am 30.1.2010 den 90 aus allen Bundesländern angereisten Teilnehmern ein Vortrag rund um das Thema Rehabilitation von Dr. med. Norbert Buhles (Hautarzt und Sozialmediziner der Asklepios Nordseeklinik Wester­land/Sylt) vorgestellt.







„Was gehört alles zur medizinischen Rehabilitation?“

Antwort: Leistungen der medizinischen Rehabilitation werden erforderlich, wenn bei Versicherten aufgrund ihrer körperlichen oder seelischen Erkrankung trotz ambu­lanter Behandlung die Aktivitäten im Beruf oder in der Freizeit dauerhaft einge­schränkt sind oder gar Probleme bei der Selbstversorgung bestehen.

Ziel der Kombinationsbehandlung in einer Reha-Klinik ist es, im Team von Ärzten, Pflegedienst, Physiotherapeuten, Psychologen, Ergotherapeuten, Sozialarbeitern, Diätassistenten usw. ein Handicap durch Behandlungs-, Trainings- und Schulungs-maßnahmen zu vermindern.

„Was hat sich in der Gesundheitsgesetzgebung für den Patienten in diesem Bereich verändert?“

Antwort: Vor nicht allzu langer Zeit wurde ein „Gesetz zur Stärkung des Wettbe­werbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ verabschiedet, in dem alle Reha­bilita­tionsleistungen als Pflichtleistungen definiert sind. Dies ist als Verbesserung für alle Neurodermitiker zu verstehen und sollte die Versicherten ermutigen, die not­wendigen Leistungen zu beantragen.

Welchden Einfluss hat der Patient selbst auf die Auswahl der Reha-Maßnahme oder den Behandlungsort?

Antwort: Im ärztlichen Teil eines Antragsformulares werden die medizinischen An-forderungen an die auszuwählende Rehaklinik dargestellt und auch begleitende Not­wendigkeiten wie beispielsweise Klimatherapie benannt. Erteilt der Kostenträger dann eine Bewilligung für eine dieser Vorgaben nicht erfüllende Einrichtung, kann der Versicherte in einem formlosen Widerspruchschreiben (am besten mit Verweis auf § 9 SGB IX) sein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht geltend machen.

Am besten bedankt er sich für die Genehmigung der Reha-Maßnahme und legt dann seine berechtigten Wünsche, bezüglich Ort und Zeit (diese Maßnahme bedarf ja auch der Abstimmung mit Arbeitgeber und Kollegen) in seinem Anschreiben dar.

Wer ist der richtige Ansprechpartner als Kostenträger?“

Antwort: Allgemein sind bei medizinischen Reha-Maßnahmen von Erwerbstätigen die Rentenversicherungen Kostenträger, bei Schülern und Rentnern die gesetzlichen Krankenversicherungen und im Falle von Arbeitsunfällen oder drohenden Berufs-krankheiten die gesetzliche Unfallversicherungen (die gewerblichen Berufsgenossen-schaften).

Heute ist es jedoch nicht mehr erforderlich, dass der Patient klärt, an wen der Reha-Antrag gerichtet werden muss. Jede Krankenkasse und viele Arztpraxen verfügen über ein allgemeines Formblatt „Erteilung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternative Angeboten“ (Formblatt 60), welches vom behandelnden Arzt ausgefüllt und dann an die Krankenkasse weitergeleitet werden kann, die ihrerseits den Kostenträger ermittelt.

Neben der Angabe der Diagnose wird angekreuzt, ob eine Vorsorgeleistung oder eine Rehabilitationsmaßnahme erforderlich ist. Vorsorgemaßnahmen im Sinne einer „ambulanten Badekur“ am Kurort kommen lediglich dann in Betracht, wenn die
Erkrankung leicht ausgeprägt ist und zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung im
täglichen Leben führt. Besteht jedoch eine schwere Verlaufsform mit einem deutlichen Handicap und sind Schulungsmaßnahmen notwendig, ist eine Reha-Maßnahme zu befürworten.

„Wie kann man sich über die geeigneten Reha-Angebote informieren?“

Antwort: Oft haben behandelnde Ärzte ausreichende Erfahrung, es gibt auch Infor-mationen bei den Kostenträgern und den Selbsthilfeverbänden. Weiterhin können im Internet beispielsweise unter www.rehakliniken.de diagnose- oder ortsbezogene Rehakliniken ausgewählt werden, die sich dann mit einer eigenen Internetseite
vorstellen.
Z.B. die Asklepios Klinik Westerland/Sylt http://www.asklepios.com/Sylt/

„Welche Rolle spielt die Rehabilitation in der Asklepios Nordseeklinik und welches sind die Schwerpunkte?“

Antwort: In der Asklepios Nordseeklinik werden Krankenhaus- und Rehabilitations-patienten behandelt, wobei der Rehabereich mit 290 Betten den überwiegenden Teil der Gesamtbetten ausmacht. Traditionelle Schwerpunkte sind auch aufgrund des klimatherapeutischen Standortvorteils, die Atemwegs-, Haut- und Allergieerkran­kungen. Eine starke Zunahme ist im Bereich der Rehabilitation von Krebsleiden zu verzeichnen. Alle wichtigen Kostenträger bewilligen stationäre Reha-Maßnahmen in der Klinik, wobei die Nachfrage nach Anschlussheilbehandlungen nach vorherigen Krankenhausbehandlung und die „Eilt-Heilverfahren“ nach vorheriger stationärer Behandlung von Neurodermitis sowie berufsgenossenschaftliche Reha-Maßnahmen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen haben.

Weitere Fragen beantwortet gern Dr. N. Buhles
E-Mail: n.buhles@asklepios.com

www.asklepios.com
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de (Formulare Rehabilitation)
www.kbv.de/rechtsquellen (Formulare: Muster 60 und 61)

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