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Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) vom 29.04.2007

Das WRMG regelt die Herstellung, die Kennzeichnung und den Vertrieb von Wasch- und Reinigungsmitteln in Deutschland. Mit dem WRMG werden die Vorgaben der europäischen Verordnung national umgesetzt. Wasch- und Reinigungsmittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vermieden werden.
Im Gesetz ist bestimmt welche Daten auf den Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln generell aufzubringen sind und welche Daten zur Zusammensetzung von Wasch- und Reinigungsmitteln im Internet veröffentlicht werden müssen. Pflichtangaben sind Name und Handelsname des Erzeugnisses; Name sowie vollständige Anschrift des Unternehmens, das für das Produkts verantwortlich ist. Inhaltstoffe finden sich auf den Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln, jedoch fehlen genaue chemische Angaben und Prozentangaben fast vollständig.

Siehe auch: http://www.bmu.de/chemikalien/downloads/doc/20093.php


Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuch - LFGB) (vom) 01.09.2005

Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) dient dem gesundheitlichen Schutz des Verbrauchers. Im Gesetz werden Wasch- und Reinigungsmittel als Bedarfsgegenstände definiert. Es ist verboten Bedarfsgegenstände herzustellen oder zu verkaufen, die die Gesundheit schädigen.
 
Siehe auch: www.gesetze-im-internet.de/lfgb/


Das Biozid-Gesetz (BiozidG) und das geänderte Chemikaliengesetz (ChemG) traten am 28. Juni 2002 in Kraft.

Biozide sind Wirkstoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, z.B. Desinfektionsmittel. Alle Biozid-Wirkstoffe und -Produkte brauchen eine Zulassung. Viele biozide Wirkstoffe sind mehr oder weniger organisch schlecht abbaubar. Entsprechend ihrem Einsatzzweck sind sie sehr toxisch für Mikroorganismen. Viele der halogenorganischen Verbindungen gelten als allergieauslösend, manche erzeugen Krebs oder reichern sich in der Umwelt an. Zu dieser Stoffgruppe gehört Triclosan.

Benzalkoniumchloride können allergische Reaktionen hervorrufen und hautreizend wirken.

Glutaraldehyd ist ein starkes Desinfektionsmittel mit einem hohen Allergisierungspotential und stark hautreizend.

Formaldehyd ist ein krebsverdächtiger Stoff, der schon in geringen Mengen die Schleimhäute reizt und Allergien erzeugen kann.

D-Limonen wird aus Zitrusfrüchten gewonnen. Durch oxidative Alterungsprozesse bildet sich daraus ein Stoff, der Allergien auslösen kann.

Natriumhypochlorit hat desinfizierende und bleichende Wirkungen und wird daher in manchen Reinigungsmitteln verwendet. Wenn ein solches Mittel gleichzeitig mit einer Säure, beispielsweise einem essighaltigen Reiniger angewendet wird, kann es zur Entstehung und Freisetzung von gefährlichem Chlorgas kommen. Chlorgas wirkt bereits in geringen Konzentrationen schädlich auf die Schleimhäute und die Atmungsorgane und kann in höheren Konzentrationen schwere Vergiftungen verursachen.
 
Siehe auch: www.umweltbundesamt.de/chemikalien/waschmittel/gesetze.htm

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