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Behindertenstatus bei chronischen Erkrankungen, Teil 6: Sonstige Leistungsansprüche, hilfreiche Broschüren und Links

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Im Steuermerkblatt Teil I (für Familien mit behinderten Kinder) und II (Steuervorteile für berufstätige Erwachsene mit Behinderungen) finden Sie wichtige Informationen über die Steuervorteile, die Sie für sich/Ihr Kind geltend machen können. Das Merkblatt ist über den Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. erhältlich (www.bvkm.de), manchmal liegt es auch in den Finanzämtern aus.

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Zu den Steuervorteilen zählen z.B. auch alle wegen der Erkrankung notwendigen Ausgaben wie z.B. Fahrten zum Arzt, Telefonkosten mit Arzt, Heilbehandlungen, Kurkosten-, taxe, milbendichte Bezüge, Spezialnahrungen, soweit nicht von der Krankenkasse bezahlt. Wenn möglich legen Sie ein Attest des Arztes bzw. den aktuellen Allergietest oder Arztbefund bei.

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Die kostenlosen Broschüren Heft 5 “Behinderung und Ausweis” und Heft 2 “Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und Nachteilsausgleiche” zeigen Ihnen, welche Vorteile aus den diversen Vermerken in Anspruch genommen werden können. Die Broschüren können beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Integrationsamt, 48133 Münster, Tel. 0251/591-3740, Fax 0251/591-6566 angefordert werden. Einfacher geht’s über www.lwl.org bzw. integrationsamt@lwl.org und lwl@lwl.org.

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„Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen“ werden in dieser Broschüre allgemein verständlich aufgeführt. Die kostenlose Broschüre wird über die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Hilfe für Behinderte e.V., Kirchfeldstr. 149, Düsseldorf  vertrieben, ist aber auch direkt über das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 40190 Düsseldorf, www.mags.nrw.de, info@mail.mags.nrw.de zu bekommen.

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Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Fahrtkostenpauschale über 3.000 km bzw. bis zu 15.000 km/Jahr a` 0,30 € geltend gemacht werden, dieser Kilometeraufwand wird bei einer Behinderung als angemessen angesehen. Die Fahrtleistung eines Jahres kann z.B. durch den aktuellen Kilometerstand und den Stand des letzten Tüv-Bescheides belegt werden. Ob sich die Vergünstigung einer Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer „lohnt“ sollte gut überlegt sein, da der Vorteilsnehmer dann auch bei jeder Fahrt mit im Fahrzeug sein muss, das Auto so niemand anderem zur Verfügung steht.

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Bei einkommensschwachen Familien ist u.U. ein Zuschuss über das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) möglich, z.B. in Form von Krankenhilfe, einmalige Hilfen bei Kuren, wegen der Art der Erkrankung notwendige Hilfs- und Pflegemittel, evtl. Krankenkost wie z.B. Nahrung auf Aminosäurebasis. So ist für den besonderen Mehraufwand bei Neurodermitis ein Extrabedarf von derzeit 26,- €/Monat vorgesehen.

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Einen Überblick über „Chronische Erkrankungen im Kindesalter“ gibt die gleichnamige Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Sie ist ebenfalls kostenlos zu beziehen über www.bzga.de bzw. order@bzga.de.

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Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz wird das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot umgesetzt. Damit sollen Behinderte nicht mehr Objekt öffentlicher Fürsorge sein, sondern gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Welche Rechte Behinderte haben, klärt die Broschüre „Leben ohne Barrieren“, die Sie ebenfalls kostenlos beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anfordern können.

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Daneben gibt es einige Anlaufstellen, die Ihre Fragen zu Behinderung, Ansprüchen, arbeitsrechtliche Belange etc. gerne beantworten. Dazu gehört zunächst Ihr Selbsthilfeverband, der all Ihre Fragen gern beantwortet. Aber auch der Sozialverband VdK Deutschland (www.vdk.de) oder die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (www.bar-frankfurt.de) sind wichtige Anlaufstellen.

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Weitere hilfreiche Internetseiten sind www.lebenmitbehinderung.nrw.de, www.mgffi.nrw.de (Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NW) oder www.sozialgerichtsbarkeit.de. Informationen zu Schwerbehindertenvertretungen, Barrierefreiheit, Broschürenangebote etc. finden Sie unter www.integrationsaemter.de. Antragsformulare zur Feststellung des GdB können Sie unter www.agsv.nrw.de ausdrucken.


Wenn noch Platz ist für 2 Rezepte aus meinem neuen Rezeptbuch (werde ich wieder selbst drucken lassen), dann dürfen Sie die Rezepte gern abdrucken. Sie eignen sich gut für die Weihnachts- bzw. Winterzeit.

Knackiger Wintersalat

200 g Rotkohl
2 dünne Stangen Lauch
Salz
3 Äpfel
Zitronensaft
1 kleine rote Zwiebel oder Schalotte
200 ml Soja Cuisine
weißer Pfeffer
1 Prise Zucker
½ TL Piment
1 EL Essig, wahlweise Balsamico bianco
½  Bund Schnittlauch 


- Rotkohl putzen, vierteln, Strunk großzügig entfernen. Kohl dann fein hobeln und mit kochendem Wasser übergießen und ziehen lassen. Nach 5 Minuten über einem Sieb abgießen und gut abtropfen lassen.
- Lauch putzen, waschen und in dünne Scheiben schneiden. In kochendem Salzwasser 5 Minuten blanchieren, in ein Sieb geben und kurz kalt abschrecken. Lauch gut abtropfen lassen.
- Äpfel eventuell schälen, sonst gründlich waschen, dann vierteln, säubern und in dünne Spalten schneiden. Nach Verträglichkeit mit etwas Zitronensaft überträufeln.
- Zwiebel schälen, halbieren und in feine Streifen schneiden.
- In einer Schüssel Cuisine mit Essig anrühren, nach Geschmack würzen.
- Schnittlauch waschen, trocknen und in feine Röllchen schneiden, z.B. mit einer Schere. Schnittlauchröllchen zum Dressing geben.
- Nun die Gemüse- und Apfelstücke unterheben und gut vermischen.

Dazu passen (milchfrei) eingelegte Matjesheringe.


Apfelkuchen mit Stich


Für den Teig:
250 g Mehl
½ TL Backpulver
120 g Rohrzucker
1 P. Vanillezucker bzw. 1 MSP Bourbon- Vanille
125 g Margarine
ca. 3 EL Mineralwasser

- Mehl und Backpulver mischen, eventuell sieben, dann übrige Zutaten dazugeben. Mineralwasser soweit beifügen, dass sich der Teig leicht reißend vom Löffel löst.
- Den Teig in Folie wickeln und kurz kalt stellen.
- Zwei Drittel des Teigs auf dem Boden einer gefetteten oder mit Backpapier ausgelegten Springform ausrollen. Das gelingt am besten mit angefeuchtetem Handrücken.
- Teig mehrmals mit einer Gabel einstechen. Dann bei 180° C Umluft 15 Minuten vorbacken.
- Den Teig etwas auskühlen lassen, anschließend den restlichen Teig als Rand zufügen.

Für den Belag:
1 Kg Äpfel
50 g milchfreie Margarine
50 g Rohrzucker
100 g Rosinen
100 g milchfreie Margarine
100 g Rohrzucker
50 g Mandelblätter
1 EL Tannenhonig

- Äpfel schälen, vierteln und das Kerngehäuse entfernen. Die Apfelstücke nun grob in Spalten schneiden.
- Margarine in einer Pfanne erhitzen, Apfelspalten, Zucker und Rosinen darin andünsten. Die Masse etwas abkühlen lassen und auf dem Teigboden verteilen.
- Restliche Margarine in der Pfanne leicht bräunen, dann restlichen Zucker, Mandelblätter und Honig zufügen und gut verrühren. Wer mag, fügt auch noch einen Spritzer Fruchtsaft hinzu. Nun alles über die Apfelmasse geben.
- Den Kuchen bei 180 °C Umluft ca. 30-45 Minuten backen. Kurz auskühlen lassen, aber möglichst noch warm servieren.


Wer keine Rosinen mag, nimmt fein gewürfelte Feigen oder Datteln. Statt Mandeln eignen sich auch Kürbis- oder Pinienkerne. Äpfel können auch durch Birnen ersetzt oder ergänzt werden.

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