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Behindertenstatus bei chronischen Erkrankungen, Teil 4

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Wegen den Besonderheiten des Kindesalters kann Hilflosigkeit (Vermerk „H“) auch bei einem geringen GdB (ab 20 %) bestehen. So z.B. wenn die Hilfe in Form einer Überwachung bzw. Anleitung zu bestimmten Verrichtungen von Seiten Dritter notwendig ist. Oder die Hilfe ist zwar nicht ständig nötig, aber eine ständige Bereitschaft zur Abwendung von Gefahren (Allergieschock, Asthma, Allergenkontakt) muss vorhanden sein. Auch ein geringes Alter (unter 12 Jahren) spielt eine wesentliche Rolle.

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Grundsätzlich wird der Vermerk „H“ gewährt, wenn der Betroffene nicht selbst in der Lage ist, sich zu helfen, sei es beim Anziehen, Essen, Waschen oder ähnliches. Nun können z.B. Allergiker diese Dinge selbst regeln, sie sind aber je nach Alter und Ausmaß der allergischen Erkrankung nicht in der Lage, Allergene zu erkennen, sprich auch Zutatenlisten zu lesen (Vorschulalter), zu meiden oder im Falle einer heftigen Reaktion zu reagieren (Medikamente verabreichen, Notfallmaßnahmen ergreifen etc., ). Hier sind sie auf die Hilfe Dritter (Eltern) angewiesen.

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Aktuell wird immer noch zur Begutachtung nur auf behinderte, bettlägerige Erwachsene zugeschnittener Fragebogen verwendet, in dem u.a. abgefragt wird, ob sich derjenige selbst anziehen kann usw. Da Allergiker hierbei selten Hilfe brauchen, macht dies dem Gutachter die Ablehnung leicht. Das Problem ist den Verantwortlichen bekannt, aber scheinbar ist niemand in der Lage, einen neuen Fragebogen zu entwerfen. Vielleicht sollte man einen Ausschuss gründen?

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Ständige Bereitschaft ist z.B. dann gegeben, wenn „Hilfe häufig und plötzlich wegen akuter Lebensgefahr“ notwendig ist. Die Voraussetzungen sind in den sogenannten „Anhaltspunkten zur ärztlichen Gutachtertätigkeit“ geregelt (Nummer 22).

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Nicht vermeidbarer oder unvorhersehbarer Allergenkontakt entsteht z.B. beim Spielen, Spaziergang, Turnen im Freien (Pollen, Schimmelpilze), Turnen in Gruppenräumen, Turnhallen, Aufenthalt in Wohnräumen (Milbe, Federn, Tierhaare), tierfreundliche Haushalte, Kindergartengruppen, Zoos, Taubenschläge, Bauernhöfe (Tierhaare-, Schuppen-, Urin, eiweißhaltiges Tierfutter, Milbe, Schimmelpilze u.v.m.). Weitere Gefahren in nicht deklarationspflichtigen oder schlecht deklarierten Zutaten, nicht erkennbarer Verarbeitung, plötzlich auftretender Unverträglichkeit, manchmal in Kombination mit Anstrengung (Urtikaria), besserwisserische Mitmenschen (so ein bisschen kann doch nicht schaden...). Wer kennt das nicht?

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Auch wenn bisher keine Schocksituation eingetreten ist, die Gefahr einer solchen Reaktion besteht nahezu immer! Kreislaufabfall, Atemnot, Erbrechen, plötzlicher Durchfall sind typische Anzeichen eines Schocks!

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Der Vermerk „H“ ist nicht abhängig von einem bestimmten GdB! Er muss im gegebenen Fall unabhängig davon gewährt werden. Das sieht die zuständige Behörde oft anders, aber so ist es in den vorgenannten Anhaltspunkten zur ärztlichen Gutachtertätigkeit geregelt.

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So wurde z.B. ein Antrag abgelehnt, weil ein Kind einen GdB von 40 % hat. Merkzeichen “H” gäbe es aber erst ab 50 %. Weitere Ablehnungen, weil der GdB 50 oder 60 % beträgt, aber dazu 70 bzw. 80 % nötig sind. Sie sehen, was nicht passt, wird passend gemacht

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Auch so passiert: Das Kind ist 6 Jahre und kann Zutatenlisten etc. selbst lesen.
Oder: das Kind kommt bald in die Schule, lernt dann lesen und kann selbst auf Zutaten achten.
Oder: das Kind kann selbst Schuhe binden und ist deshalb nicht behindert.
Das Kind hat den ersten Allergieschock überwunden und jetzt weiß man ja, was zu tun ist.
Das Kind hatte noch keinen Schock, also ist es nicht so schlimm.
Das Kind bekommt Asthmamedikamente ohne vorherigen Lungenfunktionstest (z.B. unter 6 Jahren), kann also kein Asthma sein.
Das Kind hatte noch keine ausführlichen Allergietests (Testverfahren im Kleinkindalter sind lt. Ärzteverband Deutscher Allergologen meist sinnlos), Reaktionen können auch Einbildung sein.
Ebenso: das Kind hat dokumentierte Schockreaktionen und man weigert sich, das gezielt z.B. vor einem hauseigenen Gutachter erneut zu provozieren.

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Sehr interessant auch diese Ablehnung: das Kind hat sehr gute Schulnoten, es kann gar nicht behindert sein!

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