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Behindertenstatus bei chronischen Erkrankungen, Teil 2

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1
Bei Minderjährigen benennen Sie im Antragsformular am Besten beide Erziehungsberechtigte. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass als Ansprechpartner nur derjenige gilt, der im Antrag genannt wurde. Das kann z.B. für die  Vertretung im Widerspruchs- oder Sozialgerichtsverfahren eine Rolle spielen.

2
Die Angaben zur Gesundheitsstörung sollten Sie stets einzeln aufzählen, z.B. Nahrungsmittelallergie, Heuschnupfen, Asthma, Neurodermitis, chron. Magen-Darmstörungen, chron. Schnupfen, Urtikaria etc.
Die Beschwerden werden gern verallgemeinernd zusammen in einen Topf geworfen (Allergie, Magen-Darm), das Gesamtbild stellt sich dann auch anders dar, als wenn die Fülle der Beschwerden in der Gesamtheit deutlich gemacht wird.

3
Mit der Eingangsbestätigung kommt mitunter auch der Hinweis, dass die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen. Das ist oft aussichtslos, weil die reine Mindestpflegezeit (Tropfen zählen, Verband anlegen etc.) nicht erreicht wird. Betreuungszeiten, wie z.B. spezielle Kost zubereiten, auf die Karenz bestimmter Allergene achten, Gabe von Asthmaspray etc. werden nicht mehr angerechnet.

4
Normalerweise werden bei den Angaben zur ärztlichen Behandlung nur die Ärzte/Fachärzte benannt, bei denen man in den letzten 2 Jahren in Behandlung war. Bei chronischen Erkrankungen können aber auch relevante Untersuchungen länger als 2 Jahre her sein, deshalb sollten Sie auch den Arzt benennen, der evtl. gleichzeitig oder schon vorher Ihre Beschwerden dokumentiert hat.

5
Bei bestimmten Erkrankungen können sogenannte Nachteilsausgleiche beantragt werden, die gewisse Begünstigungen ergeben. Das ist z.B. sehr wichtig bei chronisch kranken Kindern. Hier kann wegen der „Besonderheiten im Kindesalter“ auch der Vermerk „H“ trotz eines eventuell niedrigen GdB gewährt werden. Doch dazu später. Bei Gewährung des Vermerk „H“ ergibt sich eine sehr hohe Steuerermäßigung, also eine große Hilfe bei allen krankheitsbedingten Ausgaben. Beachten Sie hierzu auch das Steuermerkblatt sowie die kostenlose Broschüre des Integrationsamtes „Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und Nachteilsausgleiche.

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Auf die Ausstellung eines Schwerbehinderten- Ausweises sollten Sie nicht freiwillig verzichten.
Ebenso sollte immer eine „Rückwirkung“ beantragt werden. Dabei ist  eine rückwirkende Anerkennung möglich, die frühestens ab dem Zeitpunkt gilt, wo die Gesundheitsstörung erstmalig bekannt wurde, auch wenn dieser Zeitpunkt vom Jahr der Antragstellung abweicht.

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Die Freigabe- Erklärung für Arztberichte sollten Sie abgeben, sonst verzögert sich das Verfahren, bzw. Ihnen wird mangelnde Kooperation angelastet. Geben Sie eine Kopie Ihres Antrags bzw. des zusätzlich ausgefüllten Ergänzungsbogens Ihrem Hausarzt, dieser kann Ihre Angaben dann mit seinen Unterlagen abgleichen.

8
Da mitunter komplexe Gesundheitsstörungen vorliegen und sich die Auswirkungen im Alltags- und Berufsleben nicht immer mit einem Wort erklären, nehmen Sie sich die Zeit und schreiben Sie alle relevanten Angaben in einem Ergänzungsbogen nieder.
Beispiel:
Seit ..... leide ich an ....(Allergie auf..., Asthma, Kontaktekzem, COPD, massiven Darmstörungen usw.). Die Beschwerden äußern sich in Form von...., treten häufig/täglich/bei bestimmtem Kontakt auf. Ich muss täglich Karenzmaßnahmen in Form von .... beachten. Außer Haus ist zu beachten, dass..... (Essen mitnehmen, Allergenkontakt meiden, Notfallset bereit haben usw.).
Die Begründung bitte so ausführlich wie möglich, es dürfen auch gern einige Seiten werden, so können Ihre Beeinträchtigungen besser eingeschätzt werden.

9

Legen Sie den Bogen dann einige Tage zur Seite, vielleicht fallen Ihnen noch Beispiele, besondere Situationen o.ä. ein, die das Ausmaß deutlich machen. Fügen Sie eventuell auch Bilder bei. Falls nötig, nehmen Sie Hilfe in Anspruch (Behindertenbeauftragte, sachkundige Personen). Wenden Sie sich bei Bedarf an die Geschäftsstelle, man wird Ihre Fragen dann weiterleiten.

10
Wenn Sie alles gut bedacht und dokumentiert haben, fügen Sie den Ergänzungsbogen dem Antrag bei und reichen ihn bei Ihrem zuständigen Integrationsamt oder der Kreisverwaltung ein. Binnen 4 Wochen sollte eine Nachricht über den Eingang des Antrags vorliegen, die Bearbeitung an sich kann durchaus länger dauern.

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