Ist der Besuch eines öffentlichen Schwimmbads mit Neurodermitis erlaubt?
Ja, Sie dürfen mit Atopischer Dermatitis AD / Neurodermitis öffentliche Schwimmbäder besuchen. Eine Neurodermitis ist nicht ansteckend, und Betroffene stellen keine gesundheitliche Gefahr für andere Badegäste dar.
Dennoch gibt es immer noch Badeordnungen, die pauschal Personen mit „Hautveränderungen“, „Schuppen“ oder „ekelerregenden Krankheiten“ vom Zutritt ausschließen – was laut Experten diskriminierend und überholt ist.
Seit 2005 empfiehlt die Musterbadeordnung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, dass ein Ausschluss nur für Personen mit meldepflichtigen, übertragbaren Krankheiten oder offenen Wunden gelten sollte – nicht aber für Menschen mit Neurodermitis oder Schuppenflechte. Dennoch finden sich in vielen Kommunen weiterhin diskriminierende Formulierungen. Betroffene wie Ursula Kaltenbacher haben sich bereits erfolgreich dagegen gewehrt.
Medizinische Einschätzung: Ist Schwimmen erlaubt?
Aus medizinischer Sicht ist Schwimmen mit Neurodermitis nicht nur erlaubt, sondern sogar empfehlenswert. Studien zeigen, dass regelmäßiges Baden oder Duschen – wenn richtig begleitet – die Hautsymptome verbessern kann. Schwimmen fördert zudem die körperliche und geistige Gesundheit und schützt vor dem Ertrinken.
Lediglich bei schweren, nässenden oder infektiösen Schüben sollte vorübergehend auf den Schwimmbadbesuch verzichtet werden, da die Gefahr der Bakterienübertragung (z B. durch Staphylokokken) erhöht ist.
Tipps für den Schwimmbadbesuch mit Neurodermitis
Um die Haut optimal zu schützen, sollten folgende Maßnahmen beachtet werden:
- Vor dem Schwimmen: Tragen Sie eine dünne Schicht Feuchtigkeitscreme auf, um eine Schutzbarriere gegen Chlor zu bilden. Bei längerer Sonneneinstrahlung: duftstofffreies Sonnenschutzmittel mit LSF 50+ (vorzugsweise mineralisch).
- Während des Aufenthalts: Vermeiden Sie übermäßige Belastung. Tragen Sie bei Bedarf längere Schwimmkleidung als zusätzlichen Schutz.
- Nach dem Schwimmen: Duschen Sie sofort mit klarem, lauwarmem Wasser, um Chlor- oder Salzrückstände zu entfernen. Tupfen Sie die Haut sanft mit einem weichen Handtuch trocken – nicht reiben. Anschließend gründlich mit rückfettender Creme eincremen und gegebenenfalls ein antientzündliches Pflegemittel auftragen.
Alternative: Baden im See oder Meer
Das Baden im Freiwasser (See, Meer) kann für Neurodermitis-Betroffene oft verträglicher sein als chlorhaltiges Schwimmbadwasser. Salzwasser kann sogar eine beruhigende Wirkung auf die Haut haben. Dennoch gilt: Auch hier ist eine gründliche Nachpflege wichtig. Achten Sie auf Sauberkeit am Ufer, da Pilzinfektionen (z B. Fußpilz) oder Viruswarzen an feuchten, öffentlichen Stellen häufiger vorkommen.
Tragen Sie daher Badeschuhe in Duschen, Umkleiden und am Beckenrand, um sich zu schützen.
Fazit
Ja, es ist nicht verboten mit Neurodermitis ein öffentliches Schwimmbad zu besuchen – es ist rechtlich zulässig und medizinisch sinnvoll. Wichtig ist eine angepasste Hautpflege vor und nach dem Baden sowie der Verzicht bei akuten, infektiösen Schüben. Diskriminierende Ausschlussklauseln in Badeordnungen sind rechtswidrig und können angefochten werden.
Empfehlenswert ist auch sich vorher gute Antworten auf evtl. stigmatisierende Sprüche der Mitmenschen oder des Anstalts-Personals zu überlegen.
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