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Der Hund ist wieder der beste Freund des Menschen

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Informationen zur neuen AWMF-S3-Leitlinie zur primären Allergieprävention

„Nur kein Fisch!“ war bis vor wenigen Jahren noch eine allgemein anerkannte Empfehlung, wenn es um die Ernährung von kleinen Kindern mit atopischer Disposition ging. Allergenkontakt zu vermeiden war damals das oberste Gebot. Neuere Studien belegen nun, dass viele dieser alten Dogmen nicht, oder nur in begrenztem Umfang haltbar sind. Aber wie lässt sich dann die Entstehung von Allergien vermeiden? Mit dieser Frage beschäftigt sich die S3-Leitlinie zur Allergieprävention, die im März 2009 von den allergologischen Fachgesellschaften überarbeitet wurde.

 Für die Leitlinie wurde eine große Anzahl an Studien der letzten Jahre im Hinblick auf die Qualität der wissenschaftlichen Aussage („Evidenz“) ausgewertet und zu den wichtigsten praktischen Empfehlungen zusammengefasst.
Die Prävention kann schon im Mutterleib beginnen, so gibt es beispielsweise Hinweise darauf, dass Fischkonsum während der Schwangerschaft einen protektiven Effekt auf eine mögliche Allergieentstehung beim Kind hat. Das Meiden bestimmter Lebensmittel hat der Leitlinie zufolge keinen präventiven Nutzen. Es gibt keine Lebensmittel, die aus allergologischer Sicht prinzipiell verboten wären, wichtig ist eine gesunde und ausgewogene Ernährung allgemein.
Um Allergien beim Kind zu vermeiden sollte nach Möglichkeit die ersten vier Monate ausschließlich gestillt und erst dann beigefüttert werden. Kann nicht gestillt werden, so „ist die Gabe von partiell oder extensiv hydrolysierter Säuglingsnahrung (…) zu empfehlen“. Nach dem vierten Lebensmonat sollte Beikost eingeführt werden, das Vermeiden bestimmter Nahrungsmittel bringt keine präventiven Vorteile. Auch im ersten Lebensjahr scheint Fischkonsum vor Allergien zu schützen.
Ist das Kind etwas älter, so taucht die Frage nach den Haustieren auf. Hier sind die Ergebnisse widersprüchlich. Katzen scheinen das Risiko für Allergien zu erhöhen, hier gilt nach wie vor die Meideempfehlung, während dies für Hunde nicht mehr gilt. Der Hund ist also aus allergologischer Sicht wieder der beste Freund des Menschen. Es ist aber auch klar, dass es keinen Sinn macht, zur Allergieprävention ein Haustier anzuschaffen!
Schimmel, Innenraumluftschadstoffe, KFZ-Emissionen sowie Tabakrauch (aktiv wie passiv, besonders in der Schwangerschaft) sind mit einem erhöhten Risiko für Allergien assoziiert und sollten vermieden werden. Die viel diskutierten Impfungen können das Allergierisiko eher senken und sollten wie bei allen Menschen nach den STIKO*-Empfehlungen durchgeführt werden. Eine neue Erkenntnis ist, dass auch Übergewicht mit Allergieentstehung, besonders mit Asthma assoziiert ist und daher auch aus diesem Grund vermieden werden sollte.
All diese Empfehlungen gelten allerdings nur für die Primärprävention von Allergien, also für Kinder, die noch nicht allergisch sind. Ist die Fisch-Allergie bereits manifest, so empfiehlt es sich nach wie vor, Fisch zu meiden.
Für weitere Informationen kann die Leitlinie im Internet auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) unter http://awmf.org/ nachgelesen werden.

Dr. med. Florian Seifert, Prof. Dr. med. Dr. phil. Johannes Ring
Klinik und Poliklinik
für Dermatologie und Allergologie Biederstein
der technischen Universität München

* Ständige Impfkommission
Die 16-köpfige ständige Impfkommission – abgekürzt STIKO – der Bundesrepublik Deutschland trifft sich zweimal jährlich, um sich mit den gesundheitspolitisch wichtigen Fragen zu Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten in Forschung und Praxis zu beschäftigen und entsprechende Richtlinien herauszugeben. Die Empfehlungen der STIKO dienen den Bundesländern als Vorlage für ihre öffentlichen Impfempfehlungen.
Aufgabe der Kommission ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage Empfehlungen für die notwendigen Schutzimpfungen in Deutschland vorzubereiten. Aufgrund der Bedeutung ihrer Impfempfehlungen wurde die STIKO mit dem Infektionsschutzgesetz ab dem Jahr 2001 gesetzlich verankert. Entsprechend der Zielsetzung des Infektionsschutzgesetzes sind dabei insbesondere Schutzimpfungen mit Bedeutung für den öffentlichen Gesundheitsschutz relevant.
Wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Bewertungen gehören nicht zum gesetzlichen Auftrag der STIKO und sind keine primäre Entscheidungsgrundlage für Impfempfehlungen. Die Empfehlungen erfolgen insbesondere auf der Basis von Wirksamkeitsangaben und Informationen zu möglichen Impfrisiken sowie unter Einbeziehung der epidemiologischen Nutzen-Risiko-Abwägung (§ 1 Geschäftsordnung der STIKO). Darüber hinaus entwickelt die STIKO Kriterien zur Abgrenzung einer üblichen Impfreaktion und einer über das übliche Maß hinaus- gehenden gesundheitlichen Schädigung.
Von der STIKO empfohlene Impfungen müssen nach einer Bestätigung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) seit Verabschiedung der Gesundheitsreform am 1. April 2007 von den Krankenkassen bezahlt werden. Wenngleich die Empfehlungen der STIKO bisher weit überwiegend vom G-BA übernommen wurden, finden sich jedoch zum Teil leicht unterschiedliche Formulierungen und Unterschiede in den Empfehlungen.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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