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Zuzahlungssenkung bei Mutter/Vater & Kind-Kur

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Für einkommensschwache Mütter/Väter, die eine Mutter/Vater & Kind-Kur beantragen, gibt es die Möglichkeit, den gesetzlich festgelegten Eigenanteil zu reduzieren. Darauf weist das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. hin. Die einheitliche gesetzliche Zuzahlung zu einer Mutter/Vater & Kind-Kur-Maßnahme beträgt 10 €/Tag für Erwachsene, Kinder sind kostenfrei.
Die Selbstbeteiligung für die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich auf zwei Prozent bzw. bei chronisch Kranken auf ein Prozent des jährlichen Familienbruttoeinkommens begrenzt.
So wäre es zum Beispiel einem Hartz IV-Bezieher möglich, am Jahresanfang eine Selbstbeteiligung in Höhe von zwei Prozent zu entrichten und somit von allen weiteren Zuzahlungen für Gesundheitskosten befreit zu sein. (SGB V Sozialgesetzbuch, § 62 Belastungsgrenze)
Das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. empfiehlt daher, bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. kostenlose Beratungshotline rund um die Mutter/Vater & Kind-Kur
0800 2255100. Infos und Antragsformulare zur Mutter/Vater & Kind-Kur zum Download:
www.mutter-kind-hilfswerk.de

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