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Die Zukunft der Dermatologie auf dem Land: Versorgungslücken in Ostdeutschland

In mehreren Regionen Ostdeutschlands wird der Zugang zur ambulanten dermatologischen Versorgung zunehmend zum Engpass. Aktuelle Daten der ärztlichen Bedarfsplanung belegen teils dramatisch niedrige Versorgungsgrade. Aus Sicht des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen (BVDD) handelt es sich nicht nur um ein regionales Randphänomen, sondern um ein strukturelles Problem mit bundesweiter gesundheitspolitischer Relevanz. Diese Entwicklung trifft auf eine steigende Krankheitslast bei Hautkrebs sowie bei chronisch-entzündlichen Hauterkrankungen und erhöht das Risiko verspäteter Diagnosen und Therapieeinleitungen.

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Aktuelle Daten der ärztlichen Bedarfsplanung zeigen, dass ostdeutsche Flächenländer überdurchschnittlich häufig von sehr niedrigen dermatologischen Versorgungsgraden betroffen sind. Teils kritische Werte werden insbesondere in ländlich geprägten Regionen der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erreicht. So weisen beispielsweise von den 25 für die dermatologische Bedarfsplanung relevanten Kreisregionen in Sachsen 19 einen Rückgang des prozentualen Versorgungsgrades im Verlauf der letzten 10 Jahre auf. Als Extrembeispiel erreicht die Kreisregion Löbau-Zittau in Sachsen aktuell einen dermatologischen Versorgungsgrad von nur noch 15 %, im Jahr 2016 lag er bei 122 %. In der Kreisregion Annaberg in Sachsen liegt der dermatologische Versorgungsgrad aktuell bei 60 % (2016: 161 %), in Bautzen bei 78 % (2016: 142 %).
 
„Die Daten zeigen, dass Teile Ostdeutschlands in der ambulanten Dermatologie an eine strukturelle Unterversorgung heranreichen. Wenn Planungsbereiche Versorgungsgrade im unteren zweistelligen Bereich aufweisen, ist das nicht nur ein statistischer Befund – es bedeutet für Patientinnen und Patienten weite Wege, lange Wartezeiten, verzögerte Diagnostik und vermeidbare Krankheitsprogression“, konstatiert BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski. Der zunehmende Mangel an niedergelassenen Dermatologinnen und Dermatologen fällt in eine Phase steigender dermatologischer Behandlungsbedarfe. Nach Daten des Instituts für Krebsepidemiologie der Universität Lübeck werden allein beim nicht-melanozytären (hellen) Hautkrebs für das Jahr 2025 rund 320.000 Neuerkrankungen in Deutschland geschätzt. Hinzu kommen chronisch-entzündliche Erkrankungen wie Psoriasis oder atopische Dermatitis, deren leitliniengerechte Versorgung eine kontinuierliche fachärztliche Betreuung erfordert.

Bundesweite Entwicklung

Dabei ist das Problem, dass eine durch den demografischen Wandel zunehmend ältere Bevölkerung mit einer steigenden Krankheitslast auf ein ausgedünntes ambulantes Versorgungsnetz trifft, nicht auf Ostdeutschland beschränkt. Auch in ländlichen Gebieten Westdeutschlands finden niedergelassene Dermatologinnen und Dermatologen zunehmend keine Nachfolgerinnen und Nachfolger mehr. So weisen Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beispielsweise für Niedersachsen zurzeit 16, für Bayern 12 und für Rheinland-Pfalz 10 Niederlassungsmöglichkeiten für Hautärztinnen und Hautärzte aus. „Wir sehen die Ursachen der Unterversorgung in einer Kombination aus altersbedingten Praxisabgaben, fehlender Attraktivität der Niederlassung und strukturellen Standortnachteilen ländlicher Regionen. Viele dermatologische Praxen in Ost-, aber auch in Westdeutschland stehen in den kommenden Jahren vor einer ungeklärten Nachfolge, während gleichzeitig junge Fachärztinnen und Fachärzte bevorzugt urbane Zentren mit besserer Infrastruktur und flexibleren Arbeitsmodellen wählen“, erläutert der BVDD-Präsident.

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Nachwuchsförderung

Zur Nachwuchsförderung hat der BVDD bereits vor 15 Jahren die AG Junge Dermatologen (JuDerm) gegründet. JuDerm engagiert sich mit Informations- und Fortbildungsangeboten, um das Fachgebiet Dermatologie insbesondere in der Niederlassung als attraktiven und zukunftsfähigen Karriereweg zu positionieren. Dem zunehmenden Mangel an Medizinischen Fachangestellten (MFA) in den dermatologischen Praxen begegnet der BVDD seit Kurzem mit dem von der Bundesärztekammer zertifizierten Angebot einer Spezialisierungsqualifikation zur „Dermatologischen Fachassistenz“ (DFA). Ziel dieser Fortbildung ist es, Personal für die dermatologischen Praxen zu qualifizieren, das Fachärztinnen und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten im Rahmen der Delegation unterstützt und entlastet.

BVDD begrüßt eine stärkere Patientensteuerung

„Neben diesen Maßnahmen sind eine Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung, die Prävention vor allem von Hautkrebs sowie echte Strukturreformen mit einer unbürokratischen an medizinischen Erfordernissen orientierten Zuleitung von Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene das Gebot der Stunde, um die knappen Ressourcen den demografischen Erfordernissen anzupassen“, betont von Kiedrowski. Vor diesem Hintergrund begrüßt der BVDD grundsätzlich eine stärkere Patientensteuerung sowohl in der Regelversorgung als auch in der Akut- und Notfallversorgung, denn diese findet aktuell nicht statt.

Direktzugang zu dermatologischer Versorgung für Chronikerinnen und Chroniker und zur Hautkrebsversorgung erhalten

„Eine reine hausärztliche Primärversorgung greift jedoch zu kurz und ist als Instrument für eine zielgerichtete und bedarfsgerechte Versorgung unserer dermatologischen Patientinnen und Patienten allein völlig ungeeignet“, warnt der BVDD-Präsident mit Blick auf die aktuellen politischen Pläne für ein Primärarztsystem. Der BVDD fordert vielmehr einen direkten Zugang für Patientinnen und Patienten zu dermatologischen Facharztpraxen, die aufgrund ihres individuellen medizinischen Bedarfs regelhaft in fortgesetzter fachärztlicher dermatologischer Versorgung sein müssen. Dies gilt vor allem für Patientinnen und Patienten mit chronisch-entzündlichen Dermatosen, für Patientinnen und Patienten mit Allergien und für Patientinnen und Patienten mit einer episodenhaften Hauterkrankung, die einer über drei Monate hinausreichenden fachärztlichen Betreuung bedarf.
 
Darüber hinaus fordert der BVDD den Direktzugang zur dermatologischen Facharztpraxis auch für Patientinnen und Patienten, die bereits einen oder mehrere Hauttumoren haben (Therapie und Nachsorge) oder die an Vorstufen des nicht-melanozytären Hautkrebses leiden. Der BVDD geht davon aus, dass der Zugang zum gesetzlichen Hautkrebsscreening gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinie auch in einem Primärarztsystem keinem Überweisungsvorbehalt unterliegt.
 
„Soll eine möglichst wohnortnahe Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Hauterkrankungen auch künftig aufrechterhalten werden, wird es – bei einer bundesweit sinkenden Anzahl dermatologischer Praxen – entscheidend sein, Bagatell-Erkrankungen wie zum Beispiel Warzen oder Fußpilz aus der hautärztlichen Facharztpraxis fernzuhalten, um die verbleibenden Ressourcen für ernstere Hauterkrankungen zur Verfügung zu haben. Dafür bedarf es aber auch einer grundlegenden Änderung der Vergütungsstruktur. Bislang muss das wirtschaftliche Überleben der Praxis mit der Behandlung möglichst vieler einfacher Fälle gesichert werden. Stattdessen muss es sich wieder lohnen, aufwendige Fälle zu versorgen“, fordert BVDD-Präsident von Kiedrowski.

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Quelle: Presseinfo 9-2-2026: Berufsverband Deutscher Dermatologen e.V. (BVDD)

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