Künstliche Säuglingsmilch
Wissenschaft und Gesundheitswesen sind sich absolut einig in der Beurteilung des Stillens als unersetzlichen Wert für den Säugling, etwa durch die bedarfsgerechte Nährstoffzufuhr und eine Verminderung des Risikos für infektiöse Atemwegs- und Durchfallerkrankungen. Darüber hinaus zeigt Stillen auch wichtige langfristige Auswirkungen, da ehemalige Stillkinder deutlich seltener an kindlichem Übergewicht und Adipositas leiden sowie später eine bessere kognitive Leistungsfähigkeit entwickeln.
Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, des Berufsverbands der Frauenärzte, der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, der Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin, des Deutschen Hebammenverbands und der Nationalen Stillkommission am BfR kritisieren die Vermarktung von Flaschennahrung mit Slogans wie „nach dem Vorbild der Muttermilch“ und Bildern stillender Mütter, wodurch die künstliche Säuglingsmilch der Muttermilch gleichgesetzt wird. Die Werbung darf nicht geeignet sein, Eltern zu der falschen Annahme zu verleiten, dass die beworbenen Flaschennahrungen von vergleichbarem Wert wie das Stillen seien und damit das Stillen zu gefährden.
Die angewendeten Werbemaßnahmen verstoßen gegen den entsprechenden WHO-Codex und gegen die Rechtsvorschriften für die Vermarktung von künstlicher Säuglingsmilch.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.