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10.02.2010

Solarien – gibt es auch empfehlenswerte Sonnenstudios?

Deutsche sind große Solarium-Fans. Knapp die Hälfte des europäischen Gesamtumsatzes in Solarien wird im deutschen Sprachraum (inklusiv Österreich) gemacht. Wenn schon nicht auf den Sonnenstudiobesuch verzichtet wird, dann sollte zumindest auf die Qualität der Solarien geachtet werden. Früher galten Solarien als ungefährlich, weil sie UV-A-Strahlen abgeben, die als harmlos angesehen wurden. Diese Strahlen bräunen die Haut, verursachen aber keinen Sonnenbrand. Lange Zeit galten nur UV-B-Strahlen als Krebserreger. Neuere Studien zeigen Gefahren durch alle UV-Strahlen. Aufgrund der besonderen Gesundheitsgefährdung gibt das Bundesamt für Strahlenschutz Zertifizierungskriterien für Sonnenstudios heraus. Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren.
Nach dem Amt tragen Betreiber von Sonnenstudios und deren Mitarbeiter eine besondere Verantwortung, Nutzer ihrer Geräte vor möglichen Gefahren so gut wie möglich zu schützen. Wer ein Sonnenstudio betreibt oder betreiben will, muss die speziellen Strahlungsqualitäten, die biologische Wirksamkeit seiner Geräte, die unerwünschten Folgen wie auch die Risiken ihrer Anwendung kennen.

Als Solarien werden UV-Bestrahlungsgeräte zur nichttherapeutischen Bestrahlung der Haut bezeichnet. Im Gegensatz zu früher dürfen heute eingesetzte Geräte keine UV-C-Strahlen aufweisen. Für die Bräunung sorgen UV-A mit stark reduziertem UV-B-Anteil oder auch UV-A-Strahlen allein. Heute werden in Solarien überwiegend röhrenförmige UV-Leuchtstofflampen (Niederdruckstrahler) oder sogenannte Halogen-Metalldampflampen (Metallhalogen-Hochdruckstrahler) eingesetzt. Für die Bestrahlung des Körpers werden meist Leuchtstofflampen verwendet, während das Gesicht mit Hochdruckstrahlern (integrierten Gesichtsbräunern) bestrahlt wird. Zur Intensitätssteigerung im Gesichtsbereich sind auch andere Lösungen möglich. Da die Bestrahlungsstärke mit dem Abstand vom Strahler in der Regel abnimmt, muss der Abstand genau eingehalten werden.

Anforderungen vom Bundesamt für Strahlenschutz:
Die Gerätekennzeichnung und die Warnhinweise müssen direkt am Bestrahlungsgerät gut lesbar angebracht sein. Höchstwerte der zulässigen Bestrahlungszeiten müssen gestaffelt nach Hauttypen II–IV angegeben angegeben werden.
Der Schutzhinweis: „Vorsicht UV-Strahlung kann Schäden an Augen und Haut verursachen“ muss deutlich sichtbar sein. Achtung: Die Bestrahlung mit ungefilterten Hochdrucklampen (oder zerbrochenen Filterscheiben) kann innerhalb von Sekunden zum Sonnenbrand und zu „Verblitzung“ der Augen (Hornhaut- und/oder Bindehautentzündung) führen.
Das Personal eines Sonnenstudios soll über fachliche Kompetenz verfügen, um die Nutzer der Solarien fachgerecht beraten zu können.
Die Geräte müssen in festen Zeitabständen und nach einem festgelegten Plan gewartet und überprüft werden.

Die Strahlenschutzkommission zum Schutz des Menschen vor den Gefahren der UV-Strahlung in Solarien hat folgende Einschränkungen und Ausschlusskriterien für die Nutzung von Solarien festgelegt. Die Beachtung dieser Kriterien für den Betrieb von Solarien in zertifizierten Sonnenstudios ist zwingend vorgeschrieben.
Die Nutzung eines Solariums zu Bräunungszwecken ist grundsätzlich auszuschließen:
· Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren
· Für Personen des UV-Hauttyps I
· Bei akuten Hauterkrankungen
· Bei krankhaften Hautreaktionen oder Verstärkung von Hautleiden infolge Sonnenbestrahlung
· Falls die Haut eine große Zahl (mehr als 40-50) von Pigmentmalen (Naevi), atypische Pigmentmale und/oder angeborene große Pigmentmale aufweist.
· Falls die Haut auf Sonne zur Bildung von Sommersprossen/Sonnenbrandflecken (Lentigines) neigt.
· Falls viele Sonnenbrände in der Kindheit erlitten wurden.
· Falls die Haut Vorstufen von Hautkrebs zeigt, eine genetische Prädisposition für Hautkrebs besitzt, eine Hautkrebserkrankung vorliegt oder vorlag.
·    Nach einer Organtransplantation
·    Falls bei Blutsverwandten ein malignes Melanom auftrat.
Wenn in Einzelpunkten Unklarheit besteht, ist ein Arzt zu befragen.

Bei Vorliegen von Hautkrankheiten kann durch UV-Hautbestrahlungen in Sonnenstudios eine akute Gesundheitsgefährdung ausgehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Bestrahlung im Solarium zusätzlich zu einer UV-Therapie erfolgt oder Medikamente therapeutisch genutzt werden, die in Verbindung mit UV-Strahlung krebsfördernd wirken können z. B. teerhaltige Salben, photosensibilisierende oder phototoxische Substanzen in der Therapie eingesetzt werden. Vor der Nutzung eines Solariums ist der behandelnde Hautarzt zu befragen.
Aufgrund der Möglichkeit photoallergischer, photosensibilisierender oder phototoxischer Reaktionen ist bei der Nutzung eines Solariums weiterhin darauf zu achten, dass auf die Haut aufgetragene Kosmetika möglichst einige Stunden vor der Bestrahlung entfernt wurden, während der Bestrahlung keine Sonnenschutzmittel verwendet werden, innerlich oder äußerlich keine Medikamente oder Mittel angewandt wurden, die eine photosensibilisierende Wirksamkeit aufweisen können.

Weitere Hinweise www.bfs.de/en/uv/solarien/Solarien_Grundlagen.html

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