Hautkrebsscreening ein Erfolg
Dieses Potenzial gelte es zu nutzen, denn die frühe Diagnose sei ein entscheidender Hebel, um einen der häufigsten bösartigen Tumore zu bekämpfen und die Sterblichkeit zu senken, betonte Luger aus Anlass der morgen (30.) in Dresden beginnenden 46. DDG-Tagung. Immerhin erkrankten rund 100.000 Menschen pro Jahr in Deutschland an Hautkrebs. Mit dem in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführten flächendeckenden Hautkrebsscreening sei Deutschland weltweit beispielgebend.
Der Leiter des Hamburger Competenzzentrums Versorgungsforschung in der Dermato-logie (CVderm), Professor Dr. Matthias Augustin, lobte das flächendeckende Hautkrebsscreening als „eine sichere und nutzbringende Vorsorgemaßnahme mit hoher Reputation in der Bevölkerung.“ Sie erschließe auch sozial schwachen Gruppen den Zugang zu einer hochwertigen Prävention und Versorgung. Immerhin 88 Prozent aller von Forsa Befragten gaben an, dass ihnen die kostenlose Inanspruchnahme der Untersuchung „sehr wichtig“ oder „wichtig“ ist.
Augustin hob hervor, dass eine versorgungspolitische Maßnahme wie das Hautkrebs-screening, die letztlich dämpfend auf das Wachstum der Gesundheitskosten wirken solle, nur Bestand haben könne, wenn ihre Durchführung qualitätsgesichert sei und ihr Erfolg hochwertig überprüft werde. Dieser Aufgabe hätten sich die DDG als wissenschaftliche und der Berufsverband Deutscher Dermatologen (BVDD) als berufspolitische Organisation verschrieben. Mit ihrer Begleitforschung hätten sie letztlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe übernommen. Dadurch werde sichergestellt, dass – anders als bei eher ökonomisch begründeten Evaluierungen – medizinische Aspekte nicht zu kurz kommen.
Neben der Initiierung des Competenzzentrums hätten DDG und BVDD bereits 2009 mit dem DDG-Hautkrebsforum eine versorgungspolitische Plattform geschaffen, die regelmäßig Schwerpunkte in der Hautkrebsforschung setze und nationale Versorgungsziele formuliere. Durch neun aktuelle Studien würde die Sichtweise von Ärzten, Hautärzten und Patienten auf das gesetzliche Hautkrebsscreening ermittelt, was Voraussetzung für die Optimierung der Versorgung sei.
Als Beispiel nannte Augustin die jährliche Versorgungsstudie, mit der die Auswirkungen des Screenings erfasst würden. So hätte sich die Zahl der Untersuchungen im Jahr 2009 um 36,7 Prozent und 2010 um 47 Prozent gegenüber dem Ausgangsjahr 2008 erhöht. In gut 80 Prozent der Praxen sei danach auch die Zahl operativer Eingriffe um 23 Prozent in die Höhe gegangen. In 40 Prozent der Praxen stiegen die Arzneimittelverordnungen leicht um rund sechs Prozent an.
Professor Augustin: „Die Dermatologen haben mit dem Hautkrebsscreening einen wichtigen gesetzlichen Versorgungsauftrag angenommen, dessen Umsetzung jedoch noch optimierter Rahmenbedingungen Bedarf.“ Trotz höherer Inanspruchnahme des Screenings seien die Leistungsdaten stabil geblieben.