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02.04.2009

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Verbraucherschutz bei Kosmetika

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Europaweit werden Verbraucherrechte gestärkt. Im Lebensmittelbereich sind einheitliche Richtlinien schon länger bekannt. Jetzt zieht der Kosmetikmarkt hinterher. Nach zweijährigen Beratungen haben sich EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament auf eine neue Kosmetik-Verordnung geeinigt. Seit der Zustimmung des Europäischen Parla­ments am 24. März in Straßburg konnte das Gesetz auf den Weg gebracht werden. Was bedeutet die neue Verordnung für den Einkauf von Kosmetika in Drogerie, Apotheke und Versandhandel?


Mehr zu diesem Thema finden Sie unter:
Europaweit geltende neue Kosmetik-Verordnung
Was  sind Nanopartikel?

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