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02.04.2009

Was sind Nanopartikel?

Mit der neuen Kosmetik-Verordnung sind Nanomaterialien in Kosmetika nur erlaubt, wenn die Verwendung dieser Partikel sicher und damit nicht gesundheitsgefährdend ist. Der  Gebrauch von Nanomaterialien muss deutlich gekennzeichnet sein. Doch was sind Nanopartikel?

Die Nanotechnologie wird häufig als eine der wichtigen Technologien des 21. Jahrhunderts gesehen – besonders für den Kosmetikmarkt. Der Begriff Nano stammt aus dem Griechischen (=Zwerg) und steht als Vorsilbe für ein Milliardstel. Ein Partikel mit einem Durchmesser von einem Nanometer ist also 1 Milliardstelmeter (10-9 m = 0,000001 mm) groß. Zur besseren Vorstellung: Ein Meter verhält sich zu einem Nanometer wie der Durchmesser der Erde zu dem einer Haselnuss. Nanomoleküle können nur durch modernste Mikroskope sichtbar gemacht werden. Aufgrund ihrer winzigen Größe haben Nanopartikel besondere Eigenschaften und Fähigkeiten. Nicht alle Fähigkeiten und Wirkungsweisen sind aber vollständig erforscht.

Nanomaterialien finden nicht nur in der Kosmetikindustrie Anwendung. Durch Einfügen von Nanopartikeln in bekannte Materialien entstehen neue, Stoffe, die z. T. völlig neue Oberflächeneigenschaften besitzen. Bei der Entwicklung schmutzabweisender Oberflächen orientieren sich Wissenschaftler z. B. am Blatt der Lotuspflanze, an der Schmutzpartikel nicht haften bleiben. Badeanzüge mit extrem niedrigem Strömungswiderstand für Hochleistungssportler sind der Haut von Haifischen nachempfunden. Im Bereich der Sporttextilien werden Nanopartikel zur Abwehr von Sonnenstrahlen schon lange eingesetzt.  

2006 schätzte die EU-Kommission den Anteil kosmetischer Mittel mit Nanopartikeln auf etwa fünf Prozent, ohne dass Verbraucher dies wissen. Titandioxid und Zinkoxid werden häufig in Sonnenschutzmitteln eingesetzt  Die gesundheitlichen Auswirkungen sind immer noch umstritten. Kosmetikverbände und Verbraucherschützer diskutieren, ob Nanopartikel zu groß sind, um durch Hautporen zu dringen oder doch eindringen und möglicherweise  Zellschäden verursachen. Hersteller befürworten die Kennzeichnung und wollen über die Vorteile der Nanotechnologie aufklären.  Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) möchte noch mehr, bis zum Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2012 sollte der Einsatz von unbekannten Nanomaterialien in Kosmetika unterbleiben. Jurek Vengels, BUND-Experte für Nanotechnologie: "Die Wirkungsweise von Nanoteilchen ist nicht ausreichend erforscht. Bis die Verordnung in Kraft tritt, werden Verbraucherinnen und Verbraucher noch jahrelang als Testpersonen missbraucht. Damit Gesundheitsschäden nicht erst erkannt werden, wenn es zu spät ist, dürfen Nanoteilchen nicht verbrauchernah eingesetzt werden." (Quelle: www.bund.net)

Die Kosmetik Verordnung nimmt die kritischen Stimmen ernst und bestimmt, dass künftig die Verwendung von Nanoteilchen der EU-Kommission gemeldet werden müssen. Die Industrie muss zudem Sicherheitsnachweise beibringen. Zur Beurteilung von Produkten steht der Kommission ein wissenschaftlicher Ausschuss zur Seite. Nanoinhaltsstoffe sind auf der Verpackung klar als Kombination aus dem Wort "Nano" und dem Namen des Inhaltsstoffes zu kennzeichnen.

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