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02.04.2009

Europaweit geltende neue Kosmetik-Verordnung

Seit über 30 Jahren gilt ein Kosmetikrecht, das trotz häufiger Änderungen, nicht mehr den heutigen Verbraucherschutzkriterien und den technischen Möglichkeiten der Produzenten entspricht. Jetzt ist länderübergreifend eine neue Kosmetik-Verordnung nach langen Beratungen auf den Weg gebracht und vom Europäischen Parlament beschlossen wurden. Mit der aktuellen Verordnung sollen rechtliche Unklarheiten und Widersprüche beseitigt und die Sicherheit beim Gebrauch von Kosmetika erhöht werden.

Im Sinne des Verbrauchers wird Produktsicherheit heute höher als bisher bewertet. An Kosmetikunternehmen werden erhöhte Anforderungen wie z.B. die Einführung Mindeststandards für kosmetische Mittel gestellt. Die bisherigen Regelungen gaben keine klaren Angaben dazu.
Mit dem LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) war schon vor einiger Zeit eine verbraucherorientierte Verbesserung im Lebensmittel- und Kosmetikmarkt vorgenommen wurden. Kosmetika herzustellen oder zu verkaufen, bei den die Gefahr besteht, dass die Gesundheit zu schädigen, war schon länger verboten. Die Beweislast der Gefährdung, trug bisher die Behörde, die ein Vertriebsverbot verhängen wollte. Die neue Kosmetik-Verordnung schreibt ab 2012 verbindlich vor, wie die Sicherheit von freiverkäuflichen Kosmetika zu belegen ist. Die auf dem Markt erhältlichen Kosmetika müssen ausdrücklich sicher sein. Wenn kein Sicherheitsbericht erstellt wurde, der den Anforderungen genügt, können Behörden die Hersteller zur Rücknahme der Kosmetika vom Markt oder zum Rückruf auffordern. Die Maßnahmen können bis zu einem Vertriebsverbot gehen. Im Sinne des Verbrauchers und des Unternehmens werden Kosmetikfirmen Interesse daran haben die Anforderungen einzuhalten. Die Beweislast für die Sicherheit von Creme und Co liegt bei den Produzenten. Die Grenzlinie zwischen Kosmetika und  Arzneimittel ist gerade bei neuen Produkten immer schwieriger zu ziehen und so sind immer häufiger unerwünschte Nebenwirkungen möglich  Für einige Hersteller wird es daher schwieriger und kostenaufwendiger neue Produkte auf den Markt zu bringen.

Das Wichtigste im Überblick:
· Die Verordnung gilt in allen EU-Staaten
· Der Inhalt der Produktangaben (Sicherheitsdossiers) wird genau beschrieben.
· Die Positivlisten zugelassener Stoffe werden vereinheitlicht.
· Für  technische Details wie Analysemethoden gelten internationale ISO-Normen
· Wer Nanomaterialien (kleinste Partikel) in kosmeti­schen Mitteln verwendet, muss ein Sicherheitsdossier einreichen. Die EU-Kommission ist verpflichtet, jährlich einen Bericht über den Einsatz von Nanomaterialien zu veröffentlichen.


Mehr dazu finden Sie auch unter:

Was  sind Nanopartikel?

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