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„Digitale-Versorgung-Gesetz“

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Fotolia © zapp2photoIm Dezember 2019 ist das Digitale-Versorgung-Gesetz in Kraft getreten. Für die Patienten ergeben sich dadurch ganz neue Möglichkeiten.
Ärzte dürfen Apps verordnen und über Videosprechstunden informieren, aber die elektronische Patientenakte wird es so schnell noch nicht geben: Das Bundeskabinett hat das „Digitale-Versorgung-Gesetz" (DVG) beschlossen – in einer deutlich abgespeckten Version. „In den kommenden Monaten werden wir den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag beraten, damit das Gesetz Anfang des Jahres 2020 in Kraft treten kann", so die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag. Die Reaktionen auf den neuesten Wurf aus dem Gesundheitsministerium fallen gemischt aus.

Mehr dazu finden Sie auch beim DVV

und beim Bundesministerium für Gesundheit

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