Hautkrebs Früherkennung
Seit April 2020 gehört die Auflichtdermatoskopie zum Leistungsspektrum der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs.
Mehr Informationen finden Sie auch hier:
https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2019-12-11_eba64_1.pdf
https://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2019-12-11_eba64_eeg_1.pdf
BESCHLUSS
des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V in seiner 64. Sitzung am 11. Dezember 2019
TEIL B
zur Neufassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2020
Anlage 1 zum Beschluss Teil A der 455. Sitzung des Bewertungsausschusses am 11.
Dezember 2019 wird wie folgt ergänzt:
1.7.2 Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen
01745 Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs gemäß Abschnitt D. II. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
Obligater Leistungsinhalt
- Anamnese,
- Visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines,
- Befundmitteilung einschließlich diesbezüglicher Beratung,
- Dokumentation gemäß Abschnitt D. II. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
Bewertungsausschüsse sind gesetzlich vorgeschriebene Gremien der Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens. Sie werden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bzw. der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) gebildet, um Vergütungssysteme für die ambulante und sektorenunabhängige Versorgung zu gestalten.