Offener Brief an die Ministerin für Gesundheit und Soziales Nina Warken
Anlässlich des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, dass Betroffene und Angehörige medizinischer Fachberufe in ihrer Gestaltungsfreiheit bei der Medikamentenauswahl zukünftig erheblich einschränkt wendet sich der Deutsche Neurodermitis Bund e.V. mit einem offenen Brief an die Ministerin.
Offener Brief an Ministerin Nina Warken
Sehr geehrte Frau Ministerin Warken,
auf Grund unserer Stellung als Selbsthilfeorganisation begleiten wir natürlich die Arbeit Ihres Ministeriums und Ihre Arbeit als Bundesministerin für Gesundheit und Soziales sehr aufmerksam und freuen uns über die aktive Ausübung Ihres Mandates.
Als wir Ihnen per E-Mail zu Ihrer Amtseinführung gratulierten hatten wir Ihnen ja mitgeteilt, dass wir uns freuen würden, wenn Sie die chronisch Hautkranken, es sind immerhin viele Millionen Menschen in Deutschland, nicht ganz aus den Augen verlieren sollten.
Auch die WHO-Resolution „Hautkrankheiten haben globale Priorität für die öffentliche Gesundheit“ hat kürzlich alle Beteiligten zu besserer Zusammenarbeit im Sinne der Betroffenen aufgerufen.
Heute möchten wir zu einem aktuellen politischen Thema und deren Auswirkungen auf die Betroffenen und die Fachkräfte der beteiligten Berufsgruppen aus der Sicht unserer Selbsthilfeorganisation Deutscher Neurodermitis Bund e.V. Stellung beziehen. Sie sind aktuell u.a. in der Diskussion um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, mit dem die Bundesregierung Krankenversicherungen entlasten möchte.
In dem Gesetzentwurf ist auch ein Abschnitt zu Rabattverträgen für patentgeschützte Arzneimittel enthalten.
In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen heute in Vorbereitung zu der Bundestagsdebatte am 11.6. zum Thema GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ein paar Argumente aus der Sicht der Betroffenen einer chronisch sichtbaren Hauterkrankung übermitteln.
Konkret sieht der Entwurf vor, dass Krankenversicherungen Gruppen von patentgeschützten Arzneimitteln mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung in einem Therapiegebiet festlegen und dafür Rabattverträge abschließen können.
In der Folge wären Ärzte verpflichtet, Arzneimittel aus diesen rabattierten Gruppen zu verordnen. Dieser Bereich würde - wie eigentlich der gesamte Gesetzentwurf - deutlich in die freie Therapieentscheidung von Ärztinnen und Ärzten sowie deren Patienten eingreifen. Diese Einschätzung teilt beispielsweise auch die BAG-Selbsthilfe, die hierzu bereits eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht hat. (1)
Es geht uns bei unserer Thematik Atopische Dermatitis / Neurodermitis um die Produktgruppe der JAK-Inhibitoren.
JAK-Inhibitoren sind eine sehr wirkungsvolle und oft verschriebene Medikamentengruppe in der Neurodermitis-Therapie.
Wir Wirkungsweise wird uns von unseren Mitgliedern als sehr gut geschildert.
Laut Ihrem Ministerium und den Einsparungsbemühungen für die Krankenversicherungen soll ja evtl. in Zukunft nur noch das preiswerteste Medikament dieser Medikamenten-Gruppe, aber nicht mehr das von dem Arzt oder der Ärztin nach bestem Wissen und Gewissen und in Anwesenheit der Patientin oder des Patienten verschrieben wurde von der Apotheke herausgegeben werden,
Der GKV-Spitzenverband soll dem Bundesgesundheitsministerium bis zum 31. Juli 2030 einen Bericht über die Auswirkungen auf Qualität, Wirtschaftlichkeit und Arzneimittelausgaben vorlegen. Diese geplante Regelung hätte Konsequenzen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Medikamenten.
Der Begriff „therapeutisch vergleichbar" ist nicht klar definiert
Innerhalb einer Wirkstoffklasse bedeutet Ähnlichkeit im Wirkmechanismus nicht automatisch, dass Arzneimittel für jeden Patienten gleich gut geeignet sind. Selbst wenn Arzneimittel demselben Therapiegebiet zugeordnet werden, können sie sich in Zulassungsbestimmungen, Anwendungsgebieten, Nebenwirkungsprofilen, Verträglichkeit und Darreichungsformen erheblich unterscheiden. Patientinnen und Patienten sprechen zudem individuell unterschiedlich auf Behandlungen an.
Das Gesetz lässt offen, nach welchen Kriterien Arzneimittel als „therapeutisch vergleichbar" eingestuft werden. Die Entscheidung, welche Arzneimittel in eine Gruppe fallen, soll allein den Krankenkassen überlassen werden – ohne verbindliche medizinische Kriterien und ohne formelle Beteiligung der Ärzteschaft. Dies steht im Widerspruch zu den Zulassungsentscheidungen der Arzneimittelbehörden, die jedem Präparat eine spezifische Zulassung für bestimmte Erkrankungen und Patientengruppen erteilt haben.
Hinzu kommt: Die Auswahl einzelner Therapiegebiete und Wirkstoffgruppen für die Ausschreibung erfolgt nach dem Gesetzentwurf ohne klar geregelte Kriterien. Das kann dazu führen, dass Arzneimittel mit nachgewiesenem Zusatznutzen in der Versorgungspraxis benachteiligt werden, weil Ärztinnen und Ärzte auf ein rabattiertes Arzneimittel gelenkt werden.
Gerade für Patientengruppen mit seltenen Erkrankungen oder besonderen medizinischen Bedarfen besteht das Risiko, dass ihre spezifischen Therapieoptionen nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Preis ersetzt Patientennutzen
Arzneimittel der gleichen Wirkstoffklasse sind oft für ganz unterschiedliche Erkrankungen oder Patientengruppen, basierend auf relevanten Studiendaten zugelassen. Die Therapieauswahl ist eine individuelle medizinische Entscheidung, die Krankheitsausprägung, Begleiterkrankungen, Vorbehandlungen, Verträglichkeit und persönliche Lebensumstände berücksichtigen muss. § 130e SGB V würde dazu führen, dass diese Entscheidung stärker von wirtschaftlichen Kriterien geleitet wird als von medizinischen – der günstigste Preis würde zum maßgeblichen Steuerungsfaktor, nicht mehr der Nutzen für die einzelne Patientin oder den einzelnen Patienten.
Patientinnen und Patienten sind individuell verschieden. Was für eine Gruppe auf dem Papier vergleichbar erscheint, passt im konkreten Behandlungsfall häufig nicht. Die Therapieentscheidung muss deshalb weiterhin gemeinsam von Arzt und Patient getroffen werden – auf Basis des medizinischen Bedarfs.
Das AMNOG-Verfahren (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) stellt bisher sicher, dass der nachgewiesene medizinische Zusatznutzen eines Medikaments die Grundlage für seinen Preis bildet. Wenn am Ende nicht mehr dieser Zusatznutzen über den Zugang zu einer Therapie entscheidet, sondern der günstigste Preis einer Ausschreibung, verliert die AMNOG-Nutzenbewertung ihre praktische Bedeutung als Steuerungsinstrument für die Patientenversorgung. Ein Unternehmen würde dann zunächst eine Nutzenbewertung durchlaufen und einen Erstattungsbetrag verhandeln, anschließend aber in eine Wirkstoffgruppe eingeordnet und könnte seinen Verordnungsanteil an den günstigsten Bieter einer Ausschreibung verlieren – unabhängig vom Ergebnis der Nutzenbewertung.
Die Ausnahmeregelung greift in der Praxis kaum
Formal bleibt eine Abweichung der Ärztin oder des Arztes vom rabattierten Präparat möglich. In der Versorgungsrealität dürfte diese Möglichkeit jedoch selten genutzt werden. Die Gefahr von Regressen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, aufwendige Dokumentationspflichten und die ungeklärte Frage, ob Krankenkassen individuelle Faktoren wie Begleiterkrankungen, Einnahmeschwierigkeiten oder Unverträglichkeiten als „medizinisch begründet" anerkennen werden, führen dazu, dass Ärztinnen und Ärzte im Zweifel das rabattierte Präparat verordnen – auch wenn ein anderes medizinisch besser geeignet wäre.
Ein Regress bedeutet: Die Krankenkasse kann von der Ärztin oder dem Arzt nachträglich Geld zurückfordern, wenn eine Verordnung als unwirtschaftlich bewertet wird. Wenn abweichende Verordnungen mit zusätzlichem Begründungsaufwand und dem Risiko eines Regresses verbunden sind, wird aus einer formal vorgesehenen Ausnahme ein faktischer Vorrang des Preises. Im Ergebnis droht die Verordnung zunehmend vom Preis geleitet zu werden – und weniger vom medizinischen Bedarf der einzelnen Patientin oder des einzelnen Patienten.
Therapiekontinuität wird gefährdet
Wechsel aus nicht-medizinischen Gründen – etwa weil ein Patient die Krankenkasse wechselt oder eine neue Ausschreibungsrunde läuft – können Verunsicherung auslösen, die Therapietreue beeinträchtigen und den Behandlungserfolg gefährden.
Therapietreue bedeutet:
Patientinnen und Patienten nehmen ihre Medikamente wie verordnet und dauerhaft ein. Gerade für chronisch kranke Menschen ist eine stabile, verlässliche Behandlung ein wichtiger Schutzfaktor.
Marktverfügbarkeit könnte leiden
Wer eine Ausschreibung verliert, dem entfällt die wirtschaftliche Grundlage für eine weitere Marktpräsenz – ein Rückzug vom Markt wird wahrscheinlich. Für Patientinnen und Patienten mit chronischen oder schweren Erkrankungen, die auf eine langfristige medikamentöse Behandlung angewiesen sind, bedeutet das: Das Medikament, das ihnen über Jahre wirksam und verträglich geholfen hat, steht möglicherweise nicht mehr zur Verfügung.
Wenn sich der Markt auf immer weniger Anbieter konzentriert, steigt die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern. Lieferengpässe und eingeschränkte Verfügbarkeit können die Folge sein.
Patientinnen und Patienten brauchen eine ausreichende Auswahl an Behandlungsmöglichkeiten – denn nicht jede Therapie wirkt bei jedem Menschen gleich, und im Krankheitsverlauf können sich die medizinischen Anforderungen verändern.
Auswirkungen auf die Entwicklung zukünftiger Therapien
Die Regelung beeinflusst auch die Entwicklung zukünftiger Therapien. Wenn der wirtschaftliche Erfolg eines innovativen Arzneimittels in Deutschland nicht mehr verlässlich an medizinischem Nutzen, sondern an nachgelagerten Preismechanismen hängt, sinken die Anreize, neue Therapien frühzeitig in Deutschland einzuführen und hierzulande zu forschen. Das betrifft besonders Arzneimittel für seltene Erkrankungen oder kleinere Patientengruppen, bei denen das wirtschaftliche Potenzial ohnehin begrenzt ist. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: Neue Therapien könnten in Deutschland später oder gar nicht verfügbar werden.
Die GKV schwächt alle Beteiligten, um sich selbst zu retten
Ein ähnliches und genauso falsches Vorgehen gibt es ja auch schon bei dem Thema Generika. Verschrieben wurde das Originalprodukt, die Betroffenen erhalten aber in der Apotheke ein Generikum. Alles gut soweit? Nein! Wir hören immer wieder von den Betroffenen, dass das Generika-Produkt nicht den Erwartungen entsprach. Häufig bekommen die Patienten garnicht mit, dass sie nicht das Originalprodukt bekommen.
Geld gespart auf Kosten der Wirksamkeit bei den hautkranken Patienten. Wie ist das überhaupt für die Ärztin oder den Arzt mit dem theoretisch immer noch existierenden „Eid des Hippokrates“ als Berufsgrundlage zu vereinbaren?
Diese Herangehensweise trifft nicht nur den Arzt oder die Ärztin in Ihrer Berufsehre und bei der Ausführung seines oder ihres Berufes, sondern auch der Patient oder die Patientin wird durch die Ersatzauswahl in der Apotheke getäuscht, häufig ohne es zu bemerken.
Kostenersparnis in der Hautarztpraxis und in der Gesundheitspolitik auf Grund von schwer kontrollierbaren Maßnahmen durch die Patienten halten wir im Gesundheitsbereich für unverantwortlich und arglistig.
Uns ist schon klar, dass unser weltweit einzigartiges deutsches Gesundheitssystem finanziell immer eine große und notwendige Herausforderung ist. Aber, anstatt alle Beteiligten im Unklaren zu lassen und sie gesetzlich zu undurchschaubaren Handlungen aufzufordern sollte die Gesundheitspolitik lieber die ganze Bevölkerung mehr in das Boot holen unter dem Motto, jeder wird einmal krank und alt und hat dann das Anrecht auf bestmögliche Medikamentation und Behandlung finanziert durch die Allgemeinheit. Diese Einsicht, dass jeder Mensch sie einmal benötigt sollte argumentativ dazu führen, dass auch jeder Mensch im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Teil dazu beiträgt.
Wir haben zwar gut wirkende Medikamente, gerade für chronisch Hauterkrankte, die leider ein Leben lang, nach heutigem Stand der Wissenschaft, darunter leiden müssen, aber wir setzen sie aus Kostengründen nicht ein. Verlierer sind wieder die Finanzschwachen, da Finanzstarke, Beamte, Selbständige häufig privat versichert sind.
In der Gesundheitspolitik eines Staates wie dem unseren darf nicht gelten was beim Lebensmitteleinkauf oft gilt. Man geht zu den Billiganbietern um Geld zu sparen. Bei einer Krankheit sollte Geld nicht die große Rolle spielen, sondern die bestmögliche Therapie.
Eine Reform im Gesundheitswesen sollte nicht aus gewerblicher Sichtweise heraus gesehen werden, sondern sie sollte nach heutigem Stand der Wissenschaft bestmögliche Heilungschancen garantieren, finanziert von Allen. Das ist Solidarität eines Volkes.
Aus gewerblicher Sicht Geld bei den Krankenversicherungskosten zu sparen gibt es andere Einsparmöglichkeiten:
Warum haben wir 90 Krankenkassen mit 90 Verwaltungsapparaten?
Macht es einen Unterschied ob ein Bergmann Neurodermitis hat oder ein Angestellter bzw. eine Angestellte?
Warum geben Krankenversicherungen so viel Geld für Werbung aus?
Z.B. in Fußballstadien am Spielfeldrand und auf den Trikots, in öffentlich-rechtlichen und privaten Medien uvm?
Warum werden immer nur die Patienten belastet?
Die Kranlenversicherungen können auch selbst einmal etwas dazu beitragen. Z.B. runter mit den exorbitanten Verwaltungskosten die häufig trotzdem noch zur Folge haben, dass über Personalmangel geklagt wird und die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter häufig schwer erreichbar ist. Durch digitale Möglichkeiten können häufig Kosten gespart werden. In Realita sträubt sich aber der personelle Verwaltungsapparat, da es Arbeitsplätze kosten könnte. Aber was früher aufgebläht wurde muss in Zukunft nicht so bleiben.
Fazit:
Wir finden es nicht gut, wenn im Gesundheitswesen an der Qualität gespart wird und Menschen nach ihrem Versicherungsstatus eingeteilt werden, anstatt über andere Möglichkeiten der Kostenersparnis nachzudenken.
Die geplante Einführung von exklusiven und wirkstoffübergreifenden Rabattverträgen für patentgeschützte Arzneimittel ist keine kurzfristige Maßnahme zur Kostensenkung, sondern eine grundlegende Veränderung des Systems der Arzneimittelversorgung. Sie betrifft das Verhältnis von Nutzenbewertung, Preisfindung und Verordnungspraxis und damit direkt den Zugang von
Patientinnen und Patienten zu individuell passenden Therapien.
Sehr geehrte Frau Ministerin Warken, wir würden uns freuen, wenn es Ihrem Ministerium in der Kürze der Zeit noch möglich sein könnte, ein paar Grundgedanken unserer heutigen Ansprache an Sie in dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu integrieren.
Dafür danken wir Ihnen im Namen aller kranken Menschen und nicht einzelner Menschengruppen.
Wir danken Ihnen ebenfalls für Ihre Aufmerksamkeit und werden mit Spannung die Bundestagsdebatte am 11.6.2026 im TV verfolgen zu deren Ausgang wir Ihnen, der Bundesregierung und der Bevölkerung alles Gute wünschen.
Mit hautfreundlichen Grüßen
Deutscher Neurodermitis Bund e.V.
Thomas Schwennesen
1. Vorsitzender
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