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19.05.2025

Hautcheck-Apps - sinnvolle Ergänzung der Versorgung oder nur clevere Geschäftsidee?

Die Anzahl der Hautcheck-Apps steigt stetig, versprechen diese doch eine schnelle Diagnose angesichts der Terminknappheit in dermatologischen Praxen. Allerdings empfehlen die Tools häufig trotzdem den Besuch in einer Hautarztpraxis, um auf Nummer sicher zu gehen. Das ist besser als eine Fehldiagnose durch die App. Doch wie steht es mit der Qualität?

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Darüber und über Grenzen der Hautcheck-Apps diskutierten Expertinnen und Experten des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD) und der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) auf der gemeinsamen Pressekonferenz im März 2024 im Rahmen der "DERMATOLOGIE kompakt + praxisnah" in Wiesbaden.

Eine unklare Hautveränderung löst bei vielen Menschen Angst aus, es könnte sich um Hautkrebs handeln. Eine möglichst schnelle Diagnose soll Klarheit bringen. Doch zwischen dem Zeitpunkt der Entdeckung und der Diagnose in der Hautarztpraxis vergehen oft Wochen. Abhilfe versprechen in dieser Situation Hautcheck-Apps, die zum Teil bereits von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Einfach ein paar Fotos aus unterschiedlichen Perspektiven der verdächtigen Hautstelle anfertigen, hochladen – und wenige Stunden später kommt die Diagnose, entweder von Hautärztinnen und Hautärzten, die die Fotos beurteilen und/oder durch Künstliche Intelligenz (KI), mit der manche App arbeitet. Doch Vorsicht: „Wir sehen die Beurteilung allein per Hautcheck-App von neu aufgetretenen oder veränderten Muttermalen – also denjenigen Hautveränderungen, die in der Regel die meisten Sorgen wegen schwarzem Hautkrebs bereiten – sehr kritisch“, warnte BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski. Studien haben gezeigt, dass die Präsenzuntersuchung in der Hautarztpraxis der telemedizinischen per App überlegen ist. „In der Praxis können wir den ganzen Patienten berücksichtigen und auch Rückfragen stellen, außerdem steht uns die Auflichtmikroskopie zur Verfügung“, so Dr. von Kiedrowski.

Die S2k-Leitlinie „Teledermatologie“ von BVDD und DDG empfiehlt denn auch, dass die Primärdiagnostik beim Verdacht auf hellen oder schwarzen Hautkrebs auf der Basis teledermatologischer Befunde zwar erwogen werden kann, aber nur, wenn die morphologischen Befunde klinisch eindeutig sind und die notwendigen zusätzlichen anamnestischen und klinischen Angaben erhoben werden können. Die Primärdiagnostik allein aufgrund von KI-Lösungen soll nicht erfolgen. „Künstliche Intelligenz (KI) bei der Diagnose von Hautkrebs ist sicherlich ein Thema in der nahen Zukunft. Momentan ist KI jedoch noch kein Facharztstandard“, betonte der BVDD-Präsident.

Auswirkungen auf die Arbeit in der Niederlassung haben aber bereits heute die Befunde von Diagnose-Apps. „So stellt sich die Frage, ob eine von einer App ausgewiesene Dringlichkeit beachtet werden muss oder ob der Patient nicht doch erst nach Wochen einbestellt werden kann“, so Dr. von Kiedrowski. Entscheidend ist zudem, dass Patientinnen und Patienten, die Apps und KI nutzen, auch den Weg in die Versorgung finden, wenn dieser notwendig ist. „Denn ein Befund, der nicht weiterführt, ist ein großes Problem“, stellte der BVDD-Präsident klar. Geschäftsmodelle, bei denen per Hautcheck-App Bagatellfälle gegen eine privat zu zahlende Gebühr rasch geklärt werden können, gleichzeitig aber die schwierigen Fälle dann in die schlechter vergütete Regelversorgung geschoben werden, lehnt der BVDD ab. „Hier müssen faire Lösungen gefunden werden, um die Lücke zwischen digitaler und analoger Versorgung schließen zu können“, forderte Dr. von Kiedrowski.

An der engen Verbindung von neuen Technologien und dermatologischer Praxis arbeitet der Berufsverband der Deutschen Dermatologen im Rahmen des „Digi Derma Campus“, dem Mentoring-Programm des BVDD für Digi-Tech-Unternehmen. Der Campus bildet einen Ort für Austausch, Annäherung und Wachstum zwischen Dermatologie und interessierten Start-ups. Mehr

Darüber hinaus bietet der BVDD seit 2020 mit dem „Digi Derma Start-up Café“ jungen Unternehmen ein Forum, auf dem sie ihre teledermatologischen, digitalen und KI-gestützten Lösungen für Diagnostik, Therapie und Telemonitoring live präsentieren und sich mit Dermatologinnen und Dermatologen, Stakeholdern aus der Gesundheitspolitik und pharmazeutischen Unternehmen vernetzen können. Mehr

Über den Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD)

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD) ist der Zusammenschluss der in Deutschland niedergelassenen Hautärztinnen und Hautärzte zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen und sozialpolitischen Interessen. Der BVDD hat aktuell rund 4.000 Mitglieder und setzt sich aktiv für verbesserte Rahmenbedingungen zur Versorgung hautkranker Menschen ein, fördert den Nachwuchs in der Dermatologie und beteiligt sich an den großen gesundheitspolitischen Diskussionen rund um Versorgungsinnovationen, medizinischen Fortschritt und neue Technologien wie Telemedizin, für die die Dermatologinnen und Dermatologen in Deutschland ungeschlagen die Vorreiterrolle innehaben. Zu den klassischen Aufgaben des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen gehören zudem Schulungen und Weiterbildungen für seine Mitglieder.

Über die Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V. (DDG):

Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) e.V. ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft der deutschsprachigen Dermatologinnen und Dermatologen. Als eine gemeinnützige Organisation mit fast 4.500 Mitgliedern fördert sie Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Dermatologie und ihrer Teilgebiete. Die DDG setzt sich für die Förderung der klinischen und praktischen Dermatologie, Allergologie und Venerologie sowie ihrer konservativen und operativen Teilgebiete ein. Mit der Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Kongressen engagiert sie sich in der Fort- und Weiterbildung, sie entwickelt Leitlinien und unterstützt Forschungsvorhaben durch Anschubfinanzierungen und Förderungen. Darüber hinaus vergibt die DDG zusammen mit der Deutschen Stiftung für Dermatologie Forschungsgelder und Stipendien an vielversprechende Nachwuchsmedizinstudierende und an namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Quelle: Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD)

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