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29.06.2009

Sonnenschutz aktuell

Sonnenschutz ist ein Dauerthema in der Gesundheitsvorsorge. Weltweit ist das Thema Sonne und Hautschutz ein Dauerbrenner. Trotz aller Aufklärung „grillen“ besonders Jugendliche ihre Haut, nehmen Hautkrebserkrankungen weiter zu und nutzen zu wenige die richtige Sonnencreme bei jedem Aufenthalt im Freien.

Die Empfehlungen für die Verwendung von Sonnenschutzcremes wurden die letzten Jahre immer wieder angepasst. Die Testergebnisse der Stiftung Warentest zeigen den Wandel in der Einschätzung des Lichtschutzfaktors. 1966 galten Sonnenschutzfaktoren ab 2,4 als sehr gut, bereits 7 Jahre später wurde der gleiche Lichtschutzfaktor als schwach bewertet. 1973 mussten Produkte mindestens 4 aufweisen, um gut getestet zu werden. Wieder 20 Jahre später galten Lichtschutzfaktoren mit mindestens 25 als non plus ultra. Jahrelang galt, dass mit steigendem LSF die Schutzwirkung ständig gleichbleibend zu nimmt.


Datenquelle: Finkel, IKW 3.2009

In der Abbildung lässt sich erkennen, dass bereits LSF 10 einen 90 % Schutz ermöglicht, danach sind nur noch kleine Steigerungen der Schutzwirkung zu entnehmen. Diese Ergebnisse haben zu einer Anpassung der LSF Kennzeichnung und Verwendung europaweit geführt.


Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln

2006 wurde von der EU eine Empfehlung zur Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln herausgegeben. Demnach sind nur noch Sonnenschutzmittel mit einer Mindestwirksamkeit von LSF 6 zu verwenden. Zusätzlich sollen immer der LSF und der UV-A Schutz im Verhältnis von 3:1 stehen, dies bedeutet, dass bei einem LSF 30, der UV-A Schutz immer noch 10 beträgt.  Eine neue europaweit gültige Bestimmung der UV-A-Schutzleistung von Sonnenschutzmitteln wurde 2007 veröffentlicht.  Seit Anfang 2007 gilt auch eine einheitliche Kennzeichnung der UV-A-Schutzleistung. Entsprechende Produkte kann der Verbraucher durch die einheitliche symbolische Kennzeichnung (ein Kreis mit UVA) zukünftig problemlos identifizieren.



Die LSF Werte sind stark reduziert wurden, die Hersteller müssen sich auf 4 Schutzklassen beschränken. Die Schutzklassen gehen von basis, mittel bis hoch und sehr hoch.

Die Schutzklassen müssen ebenso wie der LSF für den Verbraucher erkennbar sein. Die Hersteller verpflichten sich keine Angaben wie „Sunblocker“ oder „vollständiger Schutz“ zu verwenden, da dies eine Scheinsicherheit bei Verbrauchern hervorruft und zu vermehrten Aufenthalt in der Sonne führt.
Ergänzend kann die Wasserfestigkeit angegeben werden. Bei 2x20 min Aufenthalt im Wasser und beständiger Sonnencreme darf sich das Produkt als „wasserfest“ bezeichnen. Die hält die Creme die doppelte Zeit gilt das Produkt als „extra wasserfest“.
Zusätzlich zu den Schutzfaktoren weisen Tipps auf den richtigen Umgang mit Sonne und Sonnenschutzmitteln hin.
· Intensive Mittagssonne vermeiden
· Vor dem Sonnen auftragen
· Mehrfach auftragen, um den Lichtschutz aufrecht zu erhalten, insbesondere nach dem Aufenthalt im Wasser.
· Sonnenschutzmittel großzügig auftragen. Geringe Auftragsmengen reduzieren die Schutzleistung.
· Auch Sonnenschutzmittel mit hohen Lichtschutzfaktoren bieten keinen vollständigen Schutz vor UV-Strahlen.

2009 können noch alte Sonnenschutzmittel ohne extra Kennzeichnungen verkauft werden. Nach und nach verschwinden die alten Packungen und die neuen europaweitgültigen Abbildungen erscheinen.


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