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24.07.2016

OEKO-TEX® Zertifizierung

Fotolia © maybeiiiSTeP by OEKO-TEX® macht die Nachhaltigkeit von Produktionsbetrieben entlang der textilen Wertschöpfungskette anhand eines transparenten Scoring-Systems sichtbar. Markenanbieter, Einzelhändler und Hersteller, haben mit STeP die Möglichkeit, ihre Betriebsstätten von unabhängiger Seite in allen Unternehmensbereichen auf umwelt- und sozial relevante Kriterien analysieren und bewerten zu lassen. Seit dem 1. Februar 2016 gelten dabei neue Kriterien. In der aktuellen Version 3.0 des STeP-Standards wurden beispielsweise folgende Anpassungen vorgenommen:

- Die STeP Schadstoff-Ausschluss-Liste für die Textilproduktion („Manufacturing Restricted Substances List“, MRSL) ist nun konform mit den Anforderungen der ZDHC-Initiative („Zero Discharge of Hazardous Chemicals“). Betriebsstätten, die sich nach STeP by OEKO-TEX® zertifizieren lassen, erfüllen in diesem Punkt also schon heute die ZDHC-Vorgaben zum Einsatz bestimmter Prozesschemikalien, die bis 2020 aus der Textilproduktion verbannt werden sollen. Bereits nach STeP zertifizierte Firmen halten die MRSL-Kriterien der ZDHC spätestens nach dem nächsten erfolgreich absolvierten Konformitätsaudit ein.
    
- Im Modul „Umwelt-Leistung“ wurden die bisherigen Anforderungen um einen weiteren Punkt zur Handhabung von Klärschlamm aus der Abwasser-Aufbereitung ergänzt. Klärschlamm muss von STeP-zertifizierten Firmen so gelagert werden, dass eine Boden-Verunreinigung ausgeschlossen ist. OEKO-TEX® empfiehlt auf jeden Fall, solche Klärabfälle von Spezialfirmen professionell und umweltgerecht entsorgen zu lassen. Wird der Klärschlamm für landwirtschaftliche Zwecke weiter verwendet, müssen die im Anhang G8 neu definierten Schadstoff-Grenzwerte eingehalten werden, es sei denn, nationale gesetzliche Vorgaben sehen strengere Anforderungen dafür vor.
    
- Im Modul „Soziale Verantwortung“ enthält der neue STeP-Standard kleinere Anpassungen, um die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter weiter zu verbessern. Zum Beispiel müssen zertifizierte Firmen künftig gesetzliche Vorgaben in Bezug auf einen angemessenen Mutterschutz erfüllen. Gibt es keine gesetzlichen Regelungen, sind die Firmen dazu angehalten, eigene Unternehmensrichtlinien festzulegen, die im Sinne der ILO-Kernarbeitsnorm 183 einen bezahlten Mutterschaftsurlaub gewährleisten.
    
- Die im Anhang C des STeP-Standards enthaltene Übersicht der von OEKO-TEX® akzeptierten Dritt-Zertifizierungen wurde um eine weitere Kategorie mit ethischen Standards ergänzt. Darin wird der Responsible Down Standard (RDS) nun explizit als Referenz-Tool aufgeführt, mit dem STeP-zertifizierte Firmen eine verantwortungsvolle Beschaffung von Federn und Daunen für die Herstellung ihrer Produkte nachweisen können.

Eine weitere Neuerung im aktuellen STeP-Standard ist darüber hinaus, dass ab sofort auch Hersteller von Schaumstoffen und Matratzen ihre Produktionsbedingungen nach STeP zertifizieren lassen können. Ebenfalls neu ist die Forderung nach einem Plan, auf dem alle Firmenbereiche klar gekennzeichnet sind, in denen Chemikalien angeliefert, gelagert und verwendet werden. Betriebsstätten müssen zudem einen sicheren Transport von Chemikalien nachweisen und betroffene Mitarbeiter entsprechend schulen. Notfallausrüstung muss ab sofort mindestens einmal im Jahr von den Firmen überprüft werden, statt bisher alle zwei Jahre. Im Anhang G des STeP-Standards wurden für Abluft-Emissionen aus Gasturbinen-Kraftwerken neue, zusätzliche Grenzwerte in Bezug auf den Ausstoß von Kohlenmonoxid (G3), Schwefeldioxid (G5) und Stickoxid (G6) festgelegt.


STeP_Logo_RGB_webWeitere Details zu den Anpassungen des STeP by OEKO-TEX® Standards sind unter der Adresse www.oeko-tex.com/step-v3-kriterien, beim OEKO-TEX® Sekretariat (info@oeko-tex.com) sowie über die OEKO-TEX® Mitgliedsinstitute (www.oeko-tex.com/institute) erhältlich.

Presseinformation
04.02.2016 | 2220-DE

 

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