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Vater/Mutter & Kind-Kur-Beratung

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Das Familienleben fordert Mütter und Väter jeden Tag aufs Neue. Das ist spannend und schön, kann aber auch ins Gegenteil driften. Denn die Mehrfachbelastung durch Kindererziehung, Haushalt und Beruf kann auf Dauer krank machen - physisch wie psychisch. Kommen dann noch finanzielle Schwierigkeiten hinzu, wird der Alltag schnell zur Last.

Hilfe bei gesundheitlicher Beeinträchtigung bietet in diesem Fall eine Mutter/Vater & Kind-Kur. Die stationären Rehabilitations- bzw. Präventionsmaßnahmen sind seit dem Jahr 2007 Bestandteil im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Trotzdem haben immer noch viele betroffene Eltern eine Hemmschwelle, diese gesetzliche Pflichtleistung in Anspruch zu nehmen, scheuen eventuelle Hürden. Das muss nicht sein. Denn der Weg zu einer Mutter/Vater & Kind-Kur ist allen Betroffenen offen. Und es gibt anerkannte Beratungsstellen, die Eltern auf diesem Weg helfen - wie das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V., das eine über 20-jährige Erfahrung in der Beratung vorweisen kann. Das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. ist bei der Beantragung behilflich.

Kur-Voraussetzung: das Attest vom Arzt

Voraussetzung für die Antragstellung einer Mutter/Vater & Kind-Kur ist ein Attest vom Haus- oder Facharzt, in dem die Erkrankung der Mutter bzw. des Vaters belegt ist. Verschiedenste Indikationen können während einer solchen Kur behandelt werden: Erschöpfungszustände, aus denen sich das Burnout-Syndrom entwickeln kann, Angstzustände, Adipositas, aber auch Rückenschmerzen, Atemwegserkrankungen und weit mehr.

Ziel einer Mutter/Vater & Kind-Kur ist es, eine bestehende Erkrankung zu lindern und die Gesundheit langfristig zu erhalten. Hierzu werden neben der medizinischen Versorgung auch diverse therapeutische Behandlungsmöglichkeiten in den Kliniken angeboten. Durch die vielfältigen Freizeitangebote für Mütter und Väter mit ihren Kindern wird auch das Familiengefüge nachhaltig gestärkt.

Zu bestimmten Krankheitsbildern und besonderen Lebensumständen werden sogenannte Schwerpunktkuren angeboten. Diese bieten ein gezieltes und umfassendes Behandlungsprogramm sowie den Austausch mit ebenfalls Betroffenen an.

Die notwendigen Attest- und Antragsformulare gibt es bei der Krankenkasse oder beim Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. Mit dem ausgefüllten Kurantrag kann dann bei der Krankenkasse die Mutter/Vater & Kind-Kur beantragt werden. Auch hier hilft das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V.

Was es noch zu beachten gilt

Kinder können bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr als gesunde Begleitkinder mit zur Kur gebracht werden, wenn sie zuhause nicht betreut werden können. Liegt für das Kind ein ärztliches Attest vor, kann es als Patient aufgenommen werden und erhält medizinische Versorgung und diverse Therapieprogramme. Für behinderte Kinder besteht keine Altersbegrenzung.

Was viele nicht wissen: Auch Väter können diese Maßnahme beantragen, wenn sie sich hauptverantwortlich um die Kinder kümmern und dazu noch gesundheitliche Probleme haben. Auch hier gilt: Die Maßnahme dauert drei Wochen und kann nach Ablauf von vier Jahren neu beantragt werden.

Berufstätige Mütter bzw. Väter haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit bei vollständiger Lohnfortzahlung für die Mutter/Vater & Kind-Kur. Es ist keine Urlaubsinanspruchnahme notwendig. Natürlich sollte der Termin aber mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Euro je Tag für Erwachsene, Kinder sind von der Zuzahlung befreit. Für einkommensschwache Mütter besteht die Möglichkeit der Reduzierung des gesetzlichen Eigenanteils bei der Krankenkasse.

Bei Ablehnung des Antrags können Mütter bzw. Väter einen Widerspruch einlegen. Beratungsstellen wie das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. sind dabei behilflich.

Das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. berät zur Mutter/Vater & Kind-Kur am kostenlosen Info-Telefon 0800 2255100.
Weitere Informationen und Antragsformulare zum Download unter: www.mutter-kind-hilfswerk.de

Quelle: Mutter-Kind-Hilfswerk e.V.

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