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Neurodermitis im Berufsleben

Fotolia bneninIm Prinzip birgt jeder Beruf die Gefahr einer Sensibilisierung durch den Stoff, mit dem man in Berührung kommt. Das geschieht durch Hautkontakt, Einatmen, Verzehren, Verschlucken usw. einer Vielzahl an künstlichen, chemischen, die Haut bzw. Schleimhäute reizenden Stoffe. Die Berufskrankheiten- Dokumentation des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (St. Augustin) zeigt, welche Vielzahl an Berufen hier eine Rolle spielen.

Hautkrankheiten sind mit Abstand die häufigste bestätigte Berufskrankheit. Neben den persönlichen Auslösern drohen z.B. nicht nur im Büro weitere „Reize“. Dazu gehören Kunststofffasern im Teppich (statische Aufladung), parfümierte Reinigungsprodukte, sandhaltige Waschpasten (Peelings reizen die Haut um ein Vielfaches), (Milbe (Teppichboden, offener Aktenschrank, Kleidung, Archiv), Druckerfarbe (Chrom, Kobalt, Nickel), Ozon (Drucker, Kopierer), Edding, Kleber (Formaldehydharze, Kolophonium, Epoxidharze, Acrylate), Paus- und Kopierpapier, Metallgriffe und metallhaltige Gebrauchsgegenstände (Nickel, Chrom) sowie Blumendünger (Nickel, Schimmel).

Aber auch der/die Mitarbeiter „verteilen“ Allergene, so Parfüm und andere parfümierte Produkte wie Deo, Haarspray, Lotionen, Seifeninhaltsstoffe, Ausdünstungen von Kleidung (Formaldehyd, Bügelstärke). Da gewinnt der Spruch: „Reizend, Ihre Bekanntschaft zu machen“, ganz neue Bedeutung. Viele Pflanzen haben nicht nur verschönernden Charakter, sondern auch hautreizende Wirkstoffe. Die Reaktionen werden entweder direkt durch Hautkontakt oder durch Inhalation durch die Atemwege hervorgerufen (Milchsaft, Zellsaft, Drüsenhaare, Kontaktallergene). Kontakte mit Schimmelpilzen werden auch durch feuchte Blumenerde, schlecht isolierte oder feuchte Wände hervorgerufen.

Bei der Arbeit mit gebundenem Material aller Art (Buchbinder, Bücherei) muss an die Freisetzung von Fischproteinen gedacht werden, diese finden sich im Klebeleim. Aber auch Latex (Haut- und Atemwegsreizend) findet sich vielfach, so in Radiergummi, Briefmarkenschwämmchen, Klebegummierungen (Briefumschlag etc.), als Klebstoffe (Teppichrücken) oder als Latexsaft in Ficus benjamini, Oleander, Weihnachtsstern, Kakteen, Kaffeepflanze und Immergrün.

Der hautempfindliche Arbeitnehmer kann und muss selbst mit dazu beitragen, den Kontakt mit allergisierenden Stoffen gering zu halten. Ansprechpartner für berufliche Schutzmaßnahmen sind die Berufsverbände sowie der Arbeitgeber, der für den Schutz am Arbeitsplatz verantwortlich ist. Hautmittel (spezielle hautschonende Seifen, Cremes, Schutzhandschuhe etc.) stellt der Arbeitgeber kostenlos. Viele der normalerweise verwendeten Stoffe können gegen Ersatzstoffe ausgetauscht werden, der Arbeitgeber ist darauf hinzuweisen, wenn er nicht selbst auf die Idee kommt. Das ist geregelt in § 4 der Unfallverhütungsvorschriften > Persönliche Schutzausrüstung sowie § 9 der Gefahrstoffverordnung> Rangfolge der Schutzmaßnahmen.

Wichtig ist auch das Einhalten der vorgegebenen Arbeitsschutzmaßnahmen wie das Tragen von Schutzkleidung, falls erforderlich auch Atemschutzmaske (Arbeiten im Archiv, Kontakt mit Stäuben usw.), die Verwendung geeigneter Schutzhandschuhe (z.B. Nitril) je nach Gefahrstoff, die Verwendung von Hautschutzcremes vor und während der Arbeit sowie grundsätzlich bei Kontakt mit Wasser die Verwendung möglichst milde Hautreinigung mit seifenfreien Waschlösungen.

Zu den Schutzmaßnahmen gehört auch die regelmäßige Pflege der Haut mit Pflegecremes, um Hautirritationen möglichst zu verhindern. Bei auffälligen oder chronischen Beschwerden sollte zwecks arbeitsrechtlicher Dokumentation der Arzt aufgesucht werden (Betriebsarzt, Allergologe, Hautarzt). Unverträglichkeitssymptome äußern sich neben Hautreizungen oder (Hand-)Ekzeme auch in Kopfschmerzen, Atemnot, Augenbrennen, Sehstörungen, Übelkeit, Schwindel, Husten/Heiserkeit oder allgemeines Unwohlsein.

Eine Optimierung technischer Schutzmaßnahmen reduziert den Allergenkontakt, so z.B. im Hinblick auf gepuderte Latexhandschuhe (latexfreies Material wählen), den Umgang mit Tieren (Laborfliegen, Versuchstiere etc.) oder die Backwarenherstellung. Hier sorgen z.B. das Absaugen der Stäube oder das Tragen von Atemschutz für eine allergenarme bzw. weitgehend allergenfreie Arbeitsatmosphäre.

Zur Sekundärprävention gehört die umfassende Aufklärung über Risiken und Symptome, die engmaschige jährliche ärztliche Kontrolle, die regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Schulungen beruflich allergenexponierter Personen zu möglichen Symptomen, aber auch Kuren zum Erhalt der Arbeitskraft. Unbedingt notwendig ist eine enge Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt.

Wenn Neurodermitis, Asthma oder Heuschnupfen schon vorliegen, sollte der Berufswunsch hinsichtlich besonders gefährdeter Berufs deshalb bedacht, von einem speziellen Berufswunsch aber nur bei schwerem allergischem Asthma abgeraten werden. Ansonsten gilt es wachsam zu sein und bei beginnenden oder sich chronisch entwickelnden Symptomen Rat und Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Quelle: www.neurodermitis-bund.de
Autorin: allergieberatung-stracke.de

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