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Plaste und Elaste - Naturlatex in der Medizin

Da viele medizinische Produkte latexhaltig sind, wird jeder Arztbesuch (Zahnarzt, Gynäkologe), jeder Klinikaufenthalt und vor allem jede Operation zu einem extremen Risiko für den Latexallergiker.

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Schon der Hinweis, man reagiere auf Latex, kann den Patienten schnell als übervorsichtig, schwierig oder wichtigtuerisch hinstellen. Schwierig ist aber nicht der Allergiker, sondern die Allergie (und der ignorante Arzt). Natürlich bedeutet eine Umstellung auf latexfreie Alternativen für die Praxis eine teure und zeitraubende, vor allem die Routine störende Maßnahme. Doch geht hier das Leben des Patienten bzw. des betroffenen Personals vor. Da bereits das Berühren einer Türklinke, die zuvor jemand mit latexhaltigen Handschuhen berührt hat, Reaktionen auslöst, wäre die optimale Lösung ein latexfreier OP-Raum bzw. latexfreie Stationen. Dieses Vorbild ist in den USA schon Alltag, hier nur vereinzelt. 

§4 des Medizinproduktegesetzes schreibt vor, dass „keine Medizinprodukte in Umlauf zu bringen sind, wenn der begründete Verdacht besteht, dass diese die Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten bei sach- und zweckbestimmungsgemäßer Verwendung gefährden“. Damit ist die Benutzung von latexhaltigen Medizinprodukten schon aufgrund des Verwechslungsrisikos in der Notfallversorgung obsolet. Auch hier muss immer mit unerkannt gegen Latex sensibilisierten Patienten gerechnet werden. Bei Patienten mit bekannter Latexallergie hat die gesamte medizinische Versorgung mit latexfreien Produkten zu erfolgen.

Inhaltsstoffe von Pflastern sind nicht deklarationspflichtig! 

Dazu gehören Tinctura benzoes, N-tert.-Butylmaleaminsäure, P-tert.-Butylphenol-Formaldehydharz, Kolophonium und Derivate, Diethyldithiocarbamat, Diphenylthioharnstoff, Dodecylmaleaminsäure, Di(tert.-amyl)hydrochinon, Epoxidharz, 2-Ethylhexylacrylat, Formaldehyd, Hydrochinon-monobenzylether (Monobenzon), Isopropyl-p-phenylendiamin (IPPD), Lanolin/Wollwachsalkohole, Phenylisothiocynat, Prophyl-4-hydroxy-benzoat (Propylparaben), Thiuram-Vulkanisationsbeschleuniger. 
Frei verkäufliche Heftpflaster und Wundauflagen werden in der Regel nach dem Medizinproduktegesetz in Verkehr gebracht. Damit liegt die Zuständigkeit nicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Berlin, sondern ist Sache der jeweiligen Landeregierung (Sitz von Hersteller oder Importeur), die individuell entscheiden kann. Vorgeschrieben ist lediglich eine Risiko-Nutzen-Analyse und eventuelle Risiken in seinem Risikomanagement berücksichtigen („hohes Maß an Gesundheitsschutz“). 

Allergikergerechte Heftpflaster sollten sicher keine Epoxidharze/Kunstharze wie Acrylat enthalten (können Kontaktallergien auslösen), ebenso kein Kolophonium. Produkte mit der Bezeichnung „soft“, „sensitiv“, hypoallergen“, „med“ oder „besonders hautverträglich“ werden vom Verbraucher als verträglich bzw. allergenarm eingestuft. Dies trifft nicht immer zu, die Hersteller sind mitunter sehr verschwiegen bzw. sorglos im Umgang mit allergenen Stoffen. So findet sich z.B. im Pflaster „Hansaplast sensitive“ von Beiersdorf Naturkautschuk. Bei gezielten Fragen an den Hersteller zu den Inhaltsstoffen sollte er zwar Auskunft geben und geben können, bei der Vielzahl an möglichen Inhaltsstoffen und Zulieferern ist das aber  mitunter schwierig. Ein Pflasterhersteller muss sein Produkt bei der jeweils zuständigen Behörde innerhalb Europas anmelden und zertifizieren lassen. Wird das Produkt nicht in Deutschland angemeldet, sondern nur vertrieben, findet keine zusätzliche Kontrolle statt.

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Latexfallen

Latexfallen in der Medizin sind auch neben den bereits in Ausgabe 1/23 genannten Produkte u.a.  Wunddrainagen, Trachealtuben, Zubehör für Cholon-Kontrastdarstellung, Blutdruckmanschetten, Kieferorthopädische Spanngummis, OP-Hauben, OP-Schuhe, Gummianteile in Infusionsbestecken, Stethoskope und Ampullen-Verschlüsse aus Naturgummi. 
Auch kommt es immer wieder bei Operationen zu Reaktionen auf Restlatexproteine in Medikamenten, z.B. gegen Embolien, vor allem bei Patienten mit einer Bananen- oder Kiwiallergie. Weitere Kreuzreaktionen sind möglich bei Cremes mit Avocadoöl, Shampoo mit Mandelöl, exotischen Teesorten, Feigen, Hanf und Hopfen, aber auch bei Medikamenten auf pflanzlicher Basis (latexhaltige Komponenten z.B. in Rauwolfia-Produkten). 
Übrigens: Der Impfstoff „Preflucel“ (auf Basis von Zellkulturen) der Firma Baxter ist frei von Hühnereieiweiß, Antibiotika, Konservierungsmitteln, NL und Wirkverstärkern, sogenannten Adjuvantien. 

Was kann ich im Vorfeld tun?

Kann ein medizinischer Eingriff nicht vermieden werden, helfen einige Tipps, unliebsame Überraschungen zu erleben. Im Bestfall wird der Latexallergiker morgens als erste/r operiert bzw. behandelt werden. Der Raum sollte gut gelüftet und gereinigt sein und das Personal noch nicht mit Latexhandschuhen gearbeitet haben. 
Es dürfen nur latexfreie Handschuhe und Materialien verwendet werden sowie latexhaltige Gegenstände gegen latexfreie Alternativen ausgetauscht werden. Patienten dürfen bei stationären oder ambulanten Aufenthalten sowie in Arztpraxen nicht mit Personal in Kontakt kommen, das zuvor mit gepuderten Latexhandschuhen gearbeitet hat. Händewaschen allein reicht nicht aus. Allergologen und Notärzte sollten darüber hinaus immer einen latexfreien Notfallkoffer griffbereit haben. Im Normalfall verfügt der Notarzt leider nicht automatisch über die entsprechende Ausrüstung. Ebenso ist eine latexfreie Ausrüstung im Notarztwagen wünschenswert. Wird ein Notarzt gerufen, dann muss immer direkt auf die Latexallergie hingewiesen werden. Die NL-Allergie ist ja nicht offensichtlich erkennbar. 

Die Verantwortung, dass die allergische Person nicht mit Latex in Berührung kommt, liegt beim medizinischen Personal, aber auch bei dem Patienten bzw. der Patientin. Deshalb sind alle Kontaktpersonen zu informieren. Die betroffene Person muss selbst im Vorfeld einer Behandlung /OP abklären, ob eine latexfreie Ausrüstung zur Verfügung steht und gegebenenfalls eine Notfallbehandlung durchgeführt werden kann. Das gehört zur Eigensicherung, Gehen Sie nicht davon aus, dass im Notfall schon alles von selbst klappen wird.

Quelle: hautfreund 23.3. Mitgliedermagazin vom Deutschen Neurodermitis Bund e.V.

Autor: Roswitha Stracke

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