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27.05.2009

UV-A-Schutzleistung von Sonnenschutzmitteln

Die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln wird seit Jahrzehnten weltweit nach dem gleichen Prinzip ermittelt und als Lichtschutzfaktor (LSF) oder Sun Protection Factor (SPF) auf den Packungen ausgewiesen. Gemessen wird dabei die Schutzleistung der Produkte gegen den Sonnenbrand, also den durch das kurzwellige UV-B-Licht ausgelösten unerwünschten Soforteffekt. Aus diesem Faktor lassen sich aber keine qualitativen oder quantitativen Aussagen zum Schutz gegen die längerwellige UV-A-Strahlung ableiten, die unter anderem eine vorzeitige Hautalterung sowie auch verschiedene Formen der Sonnenallergie induzieren kann.

Um dem Verbraucher auch eine Auskunft über die UV-A-Schutzleistung eines Sonnenschutzproduktes zu geben, wurden in der Vergangenheit verschiedene Versuchsmodelle angewandt und davon abgeleitete Aussagen auf den Packungen getroffen (UV-A-Schutz nach dem Australischen Standard AS 2607, Persistent Pigment Darkening Faktor – PPD oder Immediate Pigment Darkening – IPD und andere). Diese Angaben sind jedoch untereinander nicht vergleichbar, sodass es selbst dem Fachmann bislang unmöglich war, die UV-A-Schutzleistungen mehrerer Sonnenschutzmittel miteinander zu vergleichen.

In den vergangenen Jahren haben sich verschiedene Expertengremien auf nationaler und auf europäischer Ebene intensiv darum bemüht, diese insbesondere für den Verbraucher unbefriedigende Situation zu verbessern: Ein erster Meilenstein wurde im Februar 2005 mit der Veröffentlichung der DIN 67502 mit dem Titel „Charakterisierung der UV-A-Schutzwirkung von dermalen Sonnenschutzmitteln durch Transmissionsmessungen unter Berücksichtigung des Lichtschutzfaktors“ gesetzt. Diese Methode wurde dann auf der Ebene von COLIPA, dem Dachverband der Europäischen Kosmetikindustrie, nochmals weiterentwickelt. Als Ergebnis hat COLIPA im April 2007 eine europaweit abgestimmte In-vitro-Methode zur Messung der UV-A-Schutzleistung von Sonnenschutzmitteln veröffentlicht, die der europäischen Kosmetikindustrie von nun an als einheitliche Bestimmungsmethode empfohlen wird.

Ergänzend zu dieser In-vitro-Methode empfiehlt COLIPA auch eine einheitliche Kennzeichnung der UV-A-Schutzleistung. Das rechts abgebildete Logo wird zukünftig auf allen Sonnenschutzprodukten zu finden sein, welche, gemessen am UV-B-Schutz, auch einen ausreichenden UV-A-Schutz gemäß den derzeit gültigen Empfehlungen bieten.

Fazit:
Mit der COLIPA-in-vitro-Methode ist ein neues, leistungsfähiges Verfahren zur europaweit einheitlichen Bestimmung der UV-A-Schutzleistung von Sonnenschutzmitteln veröffentlicht worden. Dadurch wird es in Zukunft möglich, die Produktleistungen vergleichend zu bewerten. Auf den Sonnenschutzmittelpackungen wird künftig nur dann ein Schutz vor UV-A-Strahlen auslobt werden, wenn die Produkte einen – gemessen am Lichtschutzfaktor – ausreichenden Schutz vor UV-A-Strahlen gemäß den aktuellen Empfehlungen aufweisen. Entsprechende Produkte kann der Verbraucher durch eine einheitliche symbolische Kennzeichnung zukünftig problemlos identifizieren.

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