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04.01.2009

Tintenfisch / Muscheln: Bessere Kennzeichnung für Allergiker

BERLIN (dpa). Allergiker werden besser vor Gefahren durch Schnecken, Tintenfische, Austern und Muscheln geschützt. Vom kommenden Dienstag (23. Dezember) an gilt eine Kennzeichnungspflicht auf verpackten Lebensmitteln für die sogenannten Weichtiere und für Lupinen.

Lupinensamen kann zum Beispiel zu Mehl verarbeitet werden. Auch geringste Gehalte müssten gekennzeichnet werden, weil es grundsätzlich keine Schwellenwerte gebe. Das teilte das Bundesverbraucherministerium am Donnerstag in Berlin mit. Für manche Allergiker reichten schon kleine Mengen, um Reaktionen auszulösen, die lebensbedrohlich sein könnten.

"Mit der neuen Kennzeichnungspflicht verbessern wir den Schutz der betroffenen Allergiker erheblich", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Zu Weichtieren, die allergische Reaktionen auslösen können, zählen vor allem Tintenfisch und Muscheln.

Die Lupinen sind als Mehl, Eiweißkonzentrat, Kleie oder Ballaststoffkonzentrat zum Beispiel in glutenfreien Backprodukten enthalten. Die Kennzeichnungspflicht, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, umfasste bisher zwölf Hauptallergene.

Ärzte Zeitung online, 19.12.2008

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