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31.01.2016

Terminservice

Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sollen bei der Suche nach einem Facharzttermin helfen. Sie sollen den Versicherten innerhalb einer Woche einen Facharzttermin in zumutbarer Entfernung vorschlagen. Die Wartezeit auf den Termin darf vier Wochen nicht überschreiten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arzt besteht nicht. Details der Regelung werden in einem Bundesmantelvertrag für die Vertragsärzte geregelt.
Das GKV Versorgungsstärkungsgesetz ist am 25. Januar 2016 in Kraft getreten.
Von der Idee her ein guter Ansatz, denn Wartezeite für chronisch Hautkranke sind oft frech lange. Mal sehen wie es dann in der Praxis aussieht. Übrigens, hätte man in der Vergangenheit mehr Praxen zugelassen, wäre alles garnicht so dramatisch geworden. Immer erst sparen, Besitzstandswahrungen und dann vermeintlich gute Lösungen. Bei der nächsten Bundestagswahl wird sich zeigen ob chronisch Hautkranke sich das immer weiter klaglos gefallen lassen.

Hier finden Sie bundesweit die Terminservicestellen

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