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17.01.2011

Neuerungen im Gesundheitswesen 2011

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) macht derzeit auf seiner Internetseite auf wichtige gesundheitspolitische Änderungen zum 1. Januar 2011 aufmerksam. Die Eckpunkte für die neue strukturelle Reform des Gesundheitssystems wurden im Juli 2010 vom Bundeskabinett festgelegt. Dabei ist die Liste der Neuerungen lang: sie reicht vom Beitragssatz, der wieder 15,5 % betragen wird, bis hin zum Kartellrecht, welches für freiwillige Verträge von Krankenkassen und Leistungserbringern gelten wird. Ziel der Änderungen ist es, Einsparungen im Bereich der Leistungserbringer, wie etwa der Pharmaindustrie, und der Krankenkassen von insgesamt 3,5 Mrd. Euro im Jahr 2011 und 4 Mrd. Euro im Jahr 2012 zu erreichen.

Beiträge

Im neuen Jahr wird sich der Beitragssatz in den Gesetzlichen Krankenversicherungen von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent erhöhen. Selbstständige ohne Krankengeld zahlen dann 14,9 Prozent.
Zusatzbeiträge dürfen von den Krankenkassen zukünftig ohne Limit erhoben werden. Bislang war die Höhe des Zusatzbeitrages auf einen Prozentpunkt des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens begrenzt. Diese Regelung entfällt nun im Zuge der Reform. Ab 2011 ist die Höhe des Zusatzbeitrages von den Krankenkassen als (Pro-Kopf-)Prämie in Euro und Cent anzugeben. Das heißt, dass alle Mitglieder einen einheitlichen Zusatzbeitrag in den Gesundheitsfonds einzahlen. Es besteht keine Möglichkeit mehr, den Beitrag prozentual nach dem Einkommen bemessen zu lassen. Zwar ist ein Sozialausgleich vorgesehen, der greift aber frühestens 2012.

Durch die Anhebung des Satzes und die Weiterentwicklung des Zusatzbeitrages soll die Finanzierungsgrundlage der Gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt werden.
Allerdings müssen nicht nur gesetzlich Krankenversicherte 2011 tiefer ins Portemonnaie greifen. Auch die meisten privat Krankenversicherten werden mehr zahlen müssen: um durchschnittlich 4 bis 7 Prozent erhöhen die Anbieter ihre Tarife.

In Kraft treten außerdem eine neue Beitragsbemessungsgrenze mit 3.712,50 Euro im Monat bzw. 44.550 Euro im Jahr und neue Versicherungspflichtgrenzen. Diese liegen bei 4.125 Euro im Monat bzw. 49.500 Euro jährlich.
Die Voraussetzungen für einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung werden für Arbeitnehmer gelockert. Bislang mussten Angestellte dazu drei Jahre lang hintereinander ein Bruttogehalt über dieser Versicherungspflichtgrenze bezogen haben. Ab 2011 genügt die Dauer von einem Jahr.

Kostenerstattungen

Neuigkeiten gibt es auch für die Kostenerstattung von Arzneimitteln. Ab dem 1. Januar 2011 können Patienten frei über die Wahl ihres Medikamentes entscheiden. Bisher konnte jede gesetzliche Krankenkasse mit Pharmaunternehmen Preisnachlässe auf Arzneimittel (Rabattverträge) vereinbaren. Apotheker waren verpflichtet, den jeweiligen Kassenpatienten die Arzneimittel der Vertragsfirmen zu geben. Nun können sich Patienten auch für ein teureres Präparat entscheiden, sofern sie die höheren Kosten selbst tragen. Dabei zahlt der Versicherte zunächst den vollen Betrag und bekommt von der Kasse später einen Teil der Kosten erstattet.
Neu ist auch: Wird ein Medikament mit neuen Wirkstoffen auf den Arzneimittelmarkt gebracht, muss der Hersteller neuerdings den zusätzlichen therapeutischen Nutzen für die Patienten gegenüber vorhandenen Medikamenten belegen.

Gesundheitskurse

Interessant für Berater und Pädagogen aus dem Gesundheitssektor sind auch die neuen Bestimmungen für die Erstattung von Gesundheitskursen. Ob Nordic Walking, Yoga oder Stressbewältigung – jeder gesetzlich Krankenversicherte konnte bis dato beliebig viele Gesundheitskurse im Jahr besuchen und bei seiner Kasse einen Zuschuss oder die Vergütung der kompletten Kursgebühr beantragen. Das waren im Jahr 2009 mehr als zwei Millionen solcher Kurse, die von den Krankenkassen bezahlt wurden. Diese Angebot wird jetzt stärker begrenzt, denn seit Ende August 2010 stehen im „Leitfaden Prävention“ neue Regeln. Demnach dürfen die Krankenkassen jedem erwachsenen Versicherten nur noch zwei Kurse pro Jahr bezahlen. Bis zum 1. März 2011 gilt eine Übergangsfrist, in der einige Kassen noch ihre alten Regeln anwenden.

Bis zu sieben Kurse bezahlte beispielsweise bisher die HEK pro Jahr, bei vielen anderen Kassen gab es vier Kurse. Die DAK kürzte ihr Angebot von zwei auf nur noch einen Kurs pro Jahr.
Um seinen Kunden auch hier eine optimale Hilfestellung bieten zu können, empfiehlt es sich als Heilberufler, weiterführende Informationen zu allen Neuerungen im Gesundheitswesen 2011 einzuholen.

Deutsche Gesellschaft für Gesundheit und Prävention e.V. (DGGP)
Internet: www.dggp.org

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