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18.05.2010

Hebammen. Die Petition.

Der Bundestag möge Sofortmaßnahmen beschließen, um eine wohnortnahe Versorgung von Frauen mit Hebammenhilfe und die freie Wahl des Geburtsortes auch nach dem 1. 7. 2010 sicher zu stellen. Gefordert wird auch die Aufnahme eines Sicherstellungsauftrages für Hebammenhilfe analog § 72 SGB V. Des Weiteren möge der Bundestag eine Datenerhebung zum Bedarf an Hebammenhilfe und deren Deckung beschließen.

Begründung:

Steigende Haftpflichtprämien u. unzureichende Vergütung zwingen Hebammen zum Aufgeben der Geburtshilfe. Dadurch kann die flächendeckende Versorgung nicht mehr sichergestellt werden.

Nach der Einführung u.a. des § 116 SGB X sind die Krankenkassen dazu übergegangen Regressabtei-lungen zu beschäftigen. Sie sollen bei teuren Behandlungsfällen gezielt dafür sorgen, die zu erwar-tenden Kosten der Sozialversicherungsträger gegen zu finanzieren.

1992 waren freiberufliche Hebammen zu einer Jahresprämie von umgerechnet 179 €, incl. Geburtshilfe, versichert. Durch Verzehnfachung der Prämie (2370 €) bis 2009 sank der Anteil der Hebammen, die neben Schwangerenvorsorge u. der Betreuung im Wochenbett auch Geburtshilfe anbieten, auf 23%. Mit der Steigerung der Haftpflichtprämie für das Berufsrisiko Geburtshilfe auf 3689 € ab 1.7.2010 ist absehbar, dass sich die verbleibenden Hebammen aus dem Kernbereich ihres Berufes zurückziehen.

Das Problem betrifft freiberufliche u. angestellte Hebammen. Auch Angestellte müssen aus ihrem Gehalt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, weil Klinikträger zu niedrige Deckungssummen versichern. Durch Personalabbau steigt das Haftungsrisiko, weil Hebammen mehrere Geburten gleichzeitig betreuen müssen.

Die Entlassung der Hebammen in die eigenverantwortliche Vergütungsverhandlung mit den Kranken-kassen in 2006 erfolgte mit einem Rückstand in der Anpassung der Honorare. Die gleichzeitige Vorgabe aus § 71 SGB V (Beitragsstabilitätsgesetz), vergrößert diesen Rückstand.
Die Ausnahmeregelungen nach § 71 SGB V (Abs. 1-2) greifen nicht, da keine Daten vorliegen u. kein Sicherstellungsauftrag zur Durchsetzung des Rechtes auf Hebammenhilfe nach § 196 RVO besteht. Durchschnittlich erzielt eine freiberufliche Hebamme 23.300 € Umsatz im Jahr. Das real zu versteuernde Einkommen liegt im Schnitt bei 14.150 € im Jahr, bzw. 7,50 € Netto pro Stunde. Für die Durchführung einer Geburt erhält die Hebamme ein Bruttohonorar von:

* 224,40 € für die Beleggeburt
* 367,20 € für die Geburt im Geburtshaus
* 448,80 € für die Hausgeburt

Als Ausgleich für gestiegene Haftpflichtprämien wurden von den Kassen 4,39 € für Beleggeburten u. 14,19 € für außerklinische Geburten geboten. Die Gesamtsumme der Gebühren für Geburtshilfe wird ab dem 1.7.2010 ausschließlich die Haftpflichtprämien decken - ohne dass ein Verdienst für die Hebamme übrig bleibt!

Die Zentralisierung der Geburtshilfe in perinatologischen Zentren benötigt ein Gegengewicht von wohnortnaher Versorgung für gesunde Schwangere u. eine intensive Weiterbetreuung nach der heute üblichen Frühentlassung. Doch immer mehr kleinere Krankenhäuser sind gezwungen ihre ge-burtshilflichen Abteilungen zu schließen, weil weder Beleghebammen noch - Ärzte ihre Prämien zahlen können.

Die Politik wird deshalb aufgefordert Abhilfe zu schaffen. Wenn die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachkommen will eine flächendeckende Versorgung zu garantieren, sind Sofortmaßnahmen zu ergreifen.

Die Petition des DHV ist unter der Petitions-ID 11400 zu finden!

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