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25.01.2011

Gesundheitsversorgung ohne Grenzen in der EU

Berlin (ots) - "Gesundheit ohne Grenzen: Patienten in Europa können endlich frei entscheiden, von welchem Arzt und in welchem Land sie sich behandeln lassen wollen", begrüßte der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, die heutige Zustimmung der Europaabgeordneten in Straßburg zum Richtlinienentwurf zur Ausübung von Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. "Damit wurde der jahrelangen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes genüge getan - ohne dabei die nationalen Gesundheitssysteme zu gefährden", erklärte Montgomery. Die Entscheidungen der EuGH-Richter zur Kostenerstattung für geplante Behandlungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat seien bereits seit langem in deutsches Recht umgesetzt. Nun seien die anderen Mitgliedstaaten am Zuge, dies auch zu tun. Künftig wird es europaweit einheitliche Regeln für Patienten geben, die sich im Ausland medizinisch behandeln lassen wollen.

"Indem nur die Kosten zum Preis einer Behandlung im eigenen Land übernommen werden müssen, bleiben diese kontrollierbar", so Montgomery. Dazu würde auch die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit eines Systems von Vorabgenehmigungen für planbare Behandlungen beitragen. Eine Vorabgenehmigung kann unter anderem dann gefordert werden, wenn für die Behandlung mindestens eine Nacht im Krankenhaus erforderlich ist, eine kostenintensive und hochspezialisierte medizinische Infrastruktur benötigt wird oder die Behandlung ein erhöhtes Risiko für den Patienten oder die Bevölkerung darstellt.

Auch der 113. Deutsche Ärztetag in Dresden hatte sich dafür ausgesprochen, die Freizügigkeit von Patienten für einen europaweiten Zugang zu ärztlichen Leistungen über den medizinischen Notfall hinaus zu erleichtern. Deshalb hatten die Delegierten des Ärztetags die Bundesregierung und die Europäische Kommission aufgefordert, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen.
http://www.bundesaerztekammer.de

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