Der Morbi-RSA bringt für Kassen den gläsernen Versicherten
Zum Start des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) haben die Krankenkassen Diagnose- und Patientendaten erhalten und dürfen sie unter strikter Zweckbindung abgleichen. Die DAK und die beiden Innungskassen aber gingen weiter. Sie kombinierten Diagnosen und Stammdaten ihrer Kunden, um DMP-Patienten anzusprechen.
Thilo Weichert, Schleswig-Holsteins Beauftragter für den Datenschutz, sieht sich angesichts der neuen Datenfülle bei den Kassen an den Streit um die Datensicherheit bei der elektronischen Gesundheitskarte erinnert: "Im Frontoffice wird um den Datenschutz gestritten, der im Backoffice schon längst fraglich ist."
Gestritten wird derzeit auch darum, ob es rechtens war, dass etwa die AOK Niedersachsen Patienten- und Diagnosedaten zusammenführte, um die Codierung der Diagnosen durch Hausärzte überprüfen zu lassen. TatsŠchlich müssen die Kassen Stamm- und Diagnosedaten abgleichen, anders wäre der Morbi-RSA nicht funktionsfähig.
Das Land Niedersachsen sieht in der Aufforderung zur Nachcodierung keinen Versto§ gegen den Datenschutz, das Bundesversicherungsamt dagegen schon. "Das BVA hat alle 16 Aufsichtsbehörden der Länder zu Stellungnahmen aufgefordert", sagte Wilhelm Kaimeier, Landesbeauftragter für den Datenschutz.
Ärzte Zeitung, 21.01.2009