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09.11.2008

Cumaringehalt kosmetischer Mittel

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) fordert in einer am 20.12.2007 veröffentlichten Pressemeldung [1] die Hersteller kosmetischer Mittel auf, die Exposition der Verbraucher mit dem Duftstoff Cumarin zu reduzieren. Eine Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher durch die derzeit am Markt befindlichen Cumarin-haltigen Produkte ist nach Auffassung des IKW jedoch in keinem Fall gegeben. Insbesondere Produkte für Babys und Kleinkinder sind in den allermeisten Fällen praktisch frei von Cumarin (Gehalt von weniger als 1 ppm = 0,0001 %).

Mit Bekanntwerden der Problematik um überhöhte Cumaringehalte in einzelnen Lebensmitteln vor mehr als einem Jahr hat die deutsche Kosmetikindustrie bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Cumaringehalte in den derzeit vermarkteten kosmetischen Mitteln im einzelnen zu erfassen und die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte zu dokumentieren. Auch wurden bereits umfassende aktuelle Daten zu Cumaringehalten kosmetischer Mittel an das BfR weitergegeben. Der IKW wird die Empfehlungen des BfR im Detail prüfen und über die Notwendigkeit weitergehender Maßnahmen beraten.

Quellen für Cumarin in kosmetischen Mitteln sind typischerweise Parfümöle sowie auch einige pflanzliche Extrakte. Im Rahmen von Duftkompositionen vermittelt Cumarin eine frische, an Heu erinnernde Note. Bei den vom BfR in seiner Betrachtung angesetzten Maximalgehalten von Cumarin in bestimmten Produktkategorien handelt es sich um sehr seltene Ausnahmefälle. Für die überwiegende Mehrzahl der Produkte ist der Gehalt an Cumarin deutlich – meist um einige Größenordnungen – geringer. Bei kosmetischen Mitteln, die Cumarin in nennenswerten Mengen enthalten (mehr als 100 ppm bei Produkten, die wieder abgespült werden bzw. mehr als 10 ppm bei Produkten, die auf der Haut verbleiben), wird dieser Stoff auch separat in der Inhaltsstoffliste aufgeführt (mit der INCI-Bezeichnung Coumarin).

Als Vorgabe für die gesundheitlich unbedenkliche tägliche Aufnahmemenge von Cumarin hat das BfR den in der Europäischen Union gültigen TDI-Wert von maximal 0,1 mg/kg Körpergewicht angesetzt (TDI = Tolerable Daily Intake; lebenslänglich tolerierbare tägliche Verzehrmenge über Nahrungsmittel). Dieser Wert wurde von der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA für die orale Aufnahme festgelegt. Neuere systematische Bewertungen der Toxikologie von Cumarin gehen jedoch von einem wesentlich höheren unbedenklichen Wert aus [2]. Es gibt zudem stichhaltige wissenschaftliche Hinweise darauf, dass die nach oraler Aufnahme von Coumarin beobachteten lebertoxischen Effekte nach einer Aufnahme über die Haut nicht zu erwarten sind.


[1] http://www.bfr.bund.de/cd/10568
[2] S. P. Felter, J. D. Vassallo, B. D. Carlton, G. P. Daston, A safety assessment of coumarin taking into account species-specificity of toxicokinetics, Food and Chemical Toxicology 44 (2006), S. 462–475.

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