Behörde muss informieren
Die Deutsche Umwelthilfe erzwingt nach neunjährigem Rechtsstreit die Offenlegung wichtiger Verbraucherinformationen über Chemikalienbelastungen in Getränkekartons – Bundesverwaltungsgericht: Verbraucher haben einen Informationsanspruch über die chemische Belastung von Produkten. Eine Klatsche für die früheren Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer und Ilse Aigner, die rechtswidrig in Abstimmung mit der Getränkeindustrie eine Veröffentlichung belasteter Lebensmittel verweigerten
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