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25.07.2012

Arzneimittelleitfaden

Die Verordnung von Dermatika ist eine Domäne des Hautarztes in Klinik und Praxis. Nicht nur bei der Verordnung von Magistralrezepturen, sondern auch in der Therapie mit Fertigarzneimitteln weist der Dermatologe eine besondere Expertise auf. Diese erstreckt sich auf die qualifizierte Indikationsstellung, die profunde Kenntnis der galenischen Eigenschaften von Topika, der Reaktionsweise erkrankter Haut auf unterschiedliche Vehikel wie auch auf die qualitätsgesicherte Wahl des richtigen Wirkstoffes zur richtigen Zeit. Mehr als früher sind in der dermatologischen Therapie limitierende Rahmenbedingungen gesetzt, die den Behandlungsaufwand erhöhen, die rationale dermatologische Therapie erschweren und die Dermatologen vor haftungsrechtliche Probleme stellen.

In dieser Situation haben die Vertragsärzte jedoch die Aufgabe, auch zukünftig die Arzneimittelversorgung der Patienten sicherzustellen, ihnen die gesetzlich zustehenden Präparate zukommen zu lassen und zugleich die Rahmenbedingungen des Arzneimittelgesetzes, der Arzneimittel-Richtlinie sowie einer Vielzahl von Verordnungen einzuhalten.

Neben der Verantwortung gegenüber den Patienten und dem Gesetzgeber stehen die Fachärzte aber auch in Verantwortung gegenüber sich selbst, das Fach Dermatologie zu aller Nutzen weiterzuentwickeln und evidenzgesicherte moderne Therapien einzusetzen. Es ist ein bekanntes Merkmal der modernen Medizin, dass die Geschwindigkeit der Einführung von Innovationen zunimmt, eine immer größere Zahl von Innovationen zu bewerten und bei gegebenem Nutzen in die Routineversorgung einzuführen ist. Die vorliegende Broschüre soll als Hilfestellung zur sachgerechten Arzneimitteltherapie in der dermatologischen GKV-Praxis und Klinik beitragen. Sie setzt profunde fachärztliche Kenntnisse in der Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Haut und angrenzenden Schleimhäute voraus. Ihr Fokus ist nicht die inhaltlich-medizinische Aufarbeitung von Wissen, sondern die Vermittlung formeller und organisatorischer Kenntnisse in der Dermatika-Verordnung. Die Broschüre berücksichtigt dabei die gültigen Maßgaben der Gesetze und Verordnungen in Deutschland, inklusive des zum 01.01.2011 in Kraft getretenen Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG).

Ziel der vorliegenden Broschüre ist es auch, in der vertragsärztlichen Dermatotherapie auf eine bessere Standardisierung hinzuwirken und zum Erhalt einer qualitätsgesicherten, vielfältigen Arzneimittelversorgung beizutragen.

Der Arzneimittelleitfaden entstand durch eine Gruppe engagierter Dermatologen,
u.a. Prof. Dr. med. Rudolf Stadler und Dr. med. Michael Reusch, unter der Federführung von Prof. Dr. Matthias Augustin, UKE Hamburg.

Mehr: www.arzneimittelleitfaden.de

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