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20.05.2013

Arzneimittel Privatverkauf

Seit Beginn dieses Jahres beobachtet die Freie Apothekerschaft, die Auktionen von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf diversen Auktions- und Anzeigenportalen im Internet, etwa bei ebay oder in ebay-Kleinanzeigen. Das Resultat ist erschreckend.

Bei rund 100 Anzeigen und Auktionen entdeckte der Verein massive Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz. In etwa zehn Prozent der Auktionen und Anzeigen wurden verschreibungspflichtige Arzneimittel angeboten und verkauft, teilweise als gebrauchte Ware. Dieses Vorgehen birgt für die Käufer unkalkulierbare Risiken und Nebenwirkungen.

Die Abgabe derartiger Produkte (apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel) ist ausschließlich Apotheken vorbehalten und im Arzneimittelgesetz geregelt. Auf Verstöße steht eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft. In vier besonders gravierenden Fällen von Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz hat die Freie Apothekerschaft bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Anzeige erstattet. Ein abschließendes Ergebnis steht noch aus.

Die dokumentierten Straftaten wurden - und werden weiterhin -unter anderem den Bundestagsausschüssen für Gesundheit, Verbraucherschutz und Recht zugeleitet. In einem entsprechenden Verteiler werden außerdem persönlich die Mitglieder des Bundestages Sybille Laurischk (FDP), Birgitt Bender (Grüne/Bündnis 90), Dr. Carola Reimann (SPD), Dr. Martina Bunge (Die Linke), Daniel Bahr (FDP), Jens Spahn (CDU), Wolfgang Zöller (CSU), Siegfried Kauder (CDU), sowie die Europa-Abgeordneten Dr. Anja Weisgerber (CSU) und Dr. Peter Liese (CDU) informiert. Weiterhin sind im Verteiler die Pressestelle der ABDA sowie verschiedene Redaktionen erfasst.

Obwohl die verantwortlichen Politiker bereits seit geraumer Zeit von diesen untragbaren Vorkommnissen Kenntnis haben, gab es bisher keinerlei Kontaktaufnahme zur Freien Apothekerschaft oder irgendeine andere Form der Reaktion.

Lediglich MdB Jens Spahn (CDU) teilte in einer Mail lapidar mit, dass die gravierenden Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz eine Angelegenheit der Länder seien. Auch auf Seiten der Medien gab es bisher keine Reaktion.

Ebay hat noch nicht einmal eine Sparte „Verbotene Auktionen mit Arzneimittel“, über die man die betreffenden Auktionen melden könnte. Ebenso wenig sperrt ebay die Anbieter, eine Unterrichtung der zuständigen Behörden erfolgt auch nicht.
Im Gegenteil: Nach Löschung einer verbotenen Auktion kann der Anbieter noch am gleichen Tag unter seinem Namen dasselbe Arzneimittel wieder anbieten. So wurden beispielsweise Antibabypillen völlig unkontrolliert angeboten. Auch Minderjährige können durch die fehlenden Kontrollen als Käufer auftreten und so in den Besitz von verschreibungspflichtigen Hormonpräparaten kommen. Gesundheitliche Schäden sind vorprogrammiert.

Es ist mehr als erstaunlich, dass Apotheken in ihrer täglichen Arbeit mit allen nur möglichen Gesetzen (speziell mit der neuen Apothekenbetriebsordnung) kontrolliert und behindert werden. Das geht bis hin zu Auflagen bei Umbauten, die finanziell die Existenz kosten können. Bei der Apothekerschaft herrscht blankes Entsetzen über die Ignoranz der politisch Verantwortlichen. Bei einer derartigen Häufung von Gesetzesübertretungen würde jedem Apotheker sofort die Approbation entzogen, die Apotheke würde durch die zuständigen Behörden geschlossen. Onlineportale, die ganz offensichtlich die Voraussetzungen zu Straftaten schaffen, scheinen jedoch eine politisch genehmigte Narrenfreiheit zu genießen.

Gespannt ist die Freie Apothekerschaft, ob die Bundestagsabgeordneten und die zuständigen Ministerien diese offensichtliche Gefahr für die Verbraucher, für Patienten und Bürger weiterhin aussitzen werden.

Pressemitteilung
Freie Apothekerschaft e.V.
www.freie-apothekerschaft.de


Die Freie Apothekerschaft e.V. ist ein Zusammenschluß von selbständigen Apothekerinnen und Apothekern.

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