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10.11.2010

Arbeitssicherheit: Haut- und Handschutz haben oberste Priorität

Hauterkrankungen und Allergien verursachen einen volkswirtschaftlichen Schaden von mehreren Milliarden Euro jährlich. Fast ein Drittel aller Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit entfallen auf Hauterkrankungen und führen in mehr als einem Drittel der Fälle zum Arbeitsplatzverlust. Das schreibt das Fachmagazin arbeitssicherheit.journal in der Titelgeschichte seiner neuesten Ausgabe.

Bei beruflich bedingten Hauterkrankungen handelt es sich in 90 Prozent der Fälle um Ekzeme, die überwiegend an den Händen auftreten. Das Risiko einer Hauterkrankung besteht immer, denn viele Tätigkeiten sind mit Feuchtarbeiten verbunden. Am häufigsten treten dabei Kontaktekzeme auf.

Für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz jedes Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber verantwortlich. Unterstützt wird er durch den Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ihre Aufgabe besteht im Zusammenhang mit dem betrieblichen Hautschutz darin, einen aussagekräftigen Hautschutzplan aufzulegen und die notwendigen Schutzhandschuhe, Handschutzcremes etc. bereit zu stellen.

Ein Hautschutzplan sollte so detailliert wie möglich sein und festlegen, für welche Arbeitsplätze oder Tätigkeitsbereiche welches Hautschutzmittel geeignet ist, welche Mittel für die Handreinigung bestimmt sind und welche zur Hautpflege benutzt werden sollen. Außerdem sollte er Angaben zu den zu verwendenden Schutzhandschuhen machen. Diese Informationen in Form eines Hautschutzplans wie auch die Schutz-, Reinigungs- und Pflegemittel sollte immer an stark frequentierten Plätzen zur Verfügung stehen, zum Beispiel an Wasch- und Pflegeplätzen.

Der Artikel aus arbeitssicherheit.journal enthält nicht nur Neues über den Aufbau der Haut, sondern auch, welche Berufskrankheiten vorherrschen und mit welchen Mitteln ihnen vorzubeugen ist. Der zweite Teil des Titelthemas befasst sich speziell mit dem Schutz der Hände, des wichtigsten Werkzeugs des Menschen. Auch hier geht es um die konkrete Umsetzung von Vorschriften und Regeln – nicht zuletzt mittels unserer Checkliste „15 Regeln zum sicheren Gebrauch von Schutzhandschuhen“.

Den Artikel finden Sie unter www.arbeitssicherheit.de im Bereich "Journal"

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