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Masken-Unverträglichkeit

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istock Lubo IvankoDie Deutsche Rosazea Hilfe e.V. (DRH) berichtet, dass die Geschäftsstelle im Moment sehr viele Anfragen von Mitgliedern erhält, die auf Grund der Rosazea eine Mund- Nasenschutz-Unverträglichkeit haben.
Das kann bei Rosazen ja relativ schnell eintreten.
Bei der Arbeit, einen ganzen Tag lang einen solchen Schutz zu tragen, ist ja fast für alle Rosazen unmöglich, mindestens schwer behindernd.
Schon beim Einkaufen im Supermarkt können unangenehme Hautreaktionen und Lebenssituationen auftreten.

Auch wenn ein Attest vorliegt, dass aus gesundheitlichen Gründen ein Mund- Nasenschutz nicht getragen werden muss, wie reagiert dann die Umwelt? Rosazen können ja nicht mit einem großen Pappschild vor der Brust, das ja auch noch auf 2m Abstand gelesen werden muss, herumlaufen.
Hier ist natürlich der Stigmatisierung durch Mitmenschen Tür und Tor geöffnet.

Die DRH hat einige Anfragen bei Institutionen gestartet, wie Rosazen mit dem Thema umgehen können ohne ein Bußgeld zu riskieren.
In jedem Falle sollten Sie sich die Rosazea und die Unverträglichkeit bei einem Mund- Nasenschutz von Ihrer Hautarztpraxis oder auf der Arbeit von dem Betriebsarzt attestieren lassen und dieses Attest bei sich tragen. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber über evtl. Umorganisationen ist auch eine Empfehlung.

Ein Selbsthilfetipp: batteriegetriebener Ventilator kann ja evtl. unterwegs auch schon mal kurzfristig helfen oder Sie schneidern sich einen Mund- Nasenschutz mit seitlichen Taschen für ein Cool-Pad.

Hier noch zwei Links, die sich auch bundeslandspezifisch mit dem Thema beschäftigen

https://www.bussgeldkatalog.org/ausnahmen-maskenpflicht/

https://www.aktion-mensch.de/corona-infoseite/regelungen-fuer-menschen-mit-behinderung-zur-maskenpflicht.html

Wie gehen Sie mit dem Thema um?
E-Mailen Sie uns gerne an info@hautsache.de wie Ihre Lösungen bzw. Vorschläge zu Lösungen sind.

Diese Thematik wird ja alle Rosazen aller Voraussicht nach noch eine gute Weile beschäftigen und immerhin ist ja das Nichttragen eines Mund- Nasenschutzes in der Öffentlichkeit mit einem Bußgeld belegt.

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