Nur die eigene Haut retten...

04.01.2011 Sonja K. (Name ist der Red. bekannt), stark betroffen von Neurodermitis, hat ein Krankenkassen- und Medienodysee hinter sich. Sie möchte, was auch der Deutsche Neurodermitis Bund e.V. www.neurodermitis-bund.de schon seit vielen Jahren fordert, dass die Kosten für therapeutisch notwendige Hautpflegeprodukte wieder eine Kassenleistung werden.


Wir veröffentlichen hier noch einmal eine Chronik der Abläufe. Der Kampf lohnt sich für Frau K. und für alle Neurodermitiker nur, wenn Betroffene ihre Solidarität zeigen. Das geht z.B. auf der Homepage des DNB www.neurodermitis-bund.de
Die Redaktion Hautsache.de bittet alle Betroffenen, sich ein bisschen Zeit zu nehmen und die Forderung zu unterstützen.











Chronologie:


- bis 2004 waren Dermatika auf Kassenrezept verordnungsfähig, dann erfolgte die Novellierung der Arzneimittel- Richtlinien: Basissalben zur Neurodermitis- behandlung wurden freiverkäuflich, der Versicherte wurde vom Gesetzgeber in die „Eigenverantwortung“ genommen

- daraufhin hat Frau K. versucht bei meiner Krankenkasse eine Einzelfallentscheidung zu erwirken, diese lehnte die Kostenübernahme trotz eines ärztlichen Attestes ab

- Einreichung der Klage

- 5. Januar 2005: Die Anwältin von Frau K. bewirkt in einer einstweiligen Anordnung vor Gericht, die vorläufige Kostenübernahme der Dermatika, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens

- 18. Juli 2005: Urteil des Sozialgerichtes Hannover: Klage wurde abgewiesen

- Berufung eingelegt

- Krankenkasse versucht Versorgung einzustellen, mahnt Arzt + Apotheke an

- 6. September 2005: Festsetzung von Zwangsmitteln gegen die Kranken-versicherung

- April 2010: Kontaktaufnahme von Frau K. mit dem Deutschen Neurodermitis Bund e.V., der ihr seitdem beratend und unterstützend zur Verfügung steht

- 22. April 2010: Urteil des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Berufung wurde zurückgewiesen, Revision nicht zugelassen

- 27. April 2010: E-mail an Dr. Philipp Rösler, Hilfegesuch

- 30. April 2010: Brief an Dr. Rösler, Büro FDP Landesverband Niedersachsen

- 30. April 2010: Einzelpetition an den Niedersächsischen Landtag à sämtliche Partein persönlich per E-mail über Petition informiert

- 30. April 2010: Einzelpetition an den Deutschen Bundestag

- 3. Mai 2010: Brief an Prof. Dr. med. Augustin in Hamburg: Bitte um Öffentliche Unterstützung, Termin vereinbart, als Patient aufgenommen

- 6. August 2010: Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht

- 7. Mai 2010: Persönliches Schreiben an alle Parteien, des Niedersächsischen Landtages

- 17. Mai 2010: Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit an den Petitionsausschuss (Dr. Christina Friede-Mohr)

- 19. Mai 2010: Antwort vom Büro Dr. Rösler durch Frau Veronika Hempel

- 20. Mai 2010: Rück-Antwort an das Bundesministerium für Gesundheit/ Frau Hempel

- 20. Mai 2010: Anlage zur Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages: Verfahrensablauf/ ausführliche Fallschilderung

- 26. Mai 2010: Antwort des Petitionsauschusses: „Nach Prüfung aller Gesichtspunkte kommt der Ausschussdienst zu dem Ergebnis, dass die Petition nicht den gewünschten Erfolg haben wird“.

- 3. Juni 2010:  Antwort auf das Schreiben vom 20. Mai 2010  an das BMG

- 14. Juni 2010: Erneuter Antrag auf Einzelfallentscheidung an Kranken-versicherung

- 20. Juni 2010: Einwand gegen das Ergebnis des Petitionsauschusses vom 26. Mai 2010

- 8. Juli 2010: Krankenkasse übernimmt in einer befristeten Einzelfallent-scheidung bis 30.09.2010 die Kosten für die strittigen Präparate, sagt diese Übernahme jedoch nicht für die Vergangenheit zu

- 13. Juli 2010: Einreichung einer Öffentlichen Petition beim Deutschen Bundestag ( E-Petition )

- 20. Juli 2010: Betätigung der Zulassung der Öffentlichen Petition durch den Petitionsausschuss

- 14. Juli 2010: Schreiben von Dr. Matthias Miersch, der eine Anfrage an den Gemeinsamen Bundesausschuss gestellt hat (Antwort des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 7.07.2010 )

- 16. Juli 2010:  Frau Kohns Antwort an Dr. Miersch mit dem Hinweis, dass sie sich an einen Vertreter des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gewendet habe, der nicht reagiert hat

- 23. Juli 2010: Veröffentlichung der Petition auf www.hautsache.de + Aktion des Deutschen Neurodermitis Bundes e.V. „Mitmachen! Mitzeichnen!“

- 26. Juli 2010: Antwort von Frau K.s Krankenversicherung auf ihr Schreiben vom 14. Juli 2010, mit der Bitte das mittlerweile beim Bundessozialgericht anhängige Verfahren abzuwarten

- 26. Juli 2010: E-Mail an die Fördergesellschaft „Derma“ mit der Bitte um eine Verlinkung von derma.de zur Homepage des Deutschen Bundestages

- 27. Juli 2010: Rundmail des Deutschen Neurodermitis Bundes e.V. an alle Mitglieder und Medienpartner

- 3. August 2010: Bericht auf www.uptoderm.de , Berufsverband Deutscher Dermatologen

- 3. August 2010: Bericht auf www.gerechte-gesundheit.de

- 5. August 2010: Unterstützung von www.jucknix.de

- 5. August 2010: Unterstützung von www.ecarf.org, Prof. Dr. med. Zuberbier

- 5. August 2010: Unterstützung von Prof. Dr. med. Merk, www.aeda.de

- Anschreiben an unzählige weitere Dermatologische Kliniken ohne Erfolg

- 10. August 2010: Bericht auf www.sehnde-news.de

- 17. August 2010: E-mail an den Petitionsausschuss, mit der Bitte um Verlängerung der Mitzeichnungsfrist

- 19. August 2010: Antwort des Petitionsauschusses: keine Verlängerung der E-Petitions-Mitzeichnungsfrist, aber Unterstützung durch „konventionelle“ Unterstützerschreiben bis zur Beschlussfassung möglich (siehe auch Aufforderung des DNB im Einleitungstext)

- 20. August 2010: Bericht im Anzeiger „Lehrte/ Sehnde“: „Sehnderin kämpft gegen Kassen“

- 31. August 2010: 398 Unterschriften aus Sehnde auf „konventionellen“ Unterschriftenlisten

- 30. September 2010: HAZ-Bericht: „Ein unheimlicher Kraftaufwand“, Eine Neurodermitiskranke kämpft um Erstattung von Arzneimittelkosten – und sieht sich allein gelassen

- 19. Oktober 2010: NDR-Beitrag: Neurodermitis-Salben: Patienten müssen zahlen“

- 22. Oktober 2010: Bericht im Anzeiger „Lehrte/ Sehnde“: „Die Resonanz ist überwältigend“

- 2. November 2010: Beschluss des Bundessozialgerichts: Zulassung der Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 22.04.2010

- 16. November 2010: RTL-Beitrag: „Spar-Opfer“


Berichte
www.sehnde-news.de:
http://www.sehnde-news.de/?s=sonja+K.&x=0&y=0
www.jucknix.de


Vorlauf

- 26. Juli 2006: Prof. Dr. Augustin weist als Gutachter im Sozialgerichtsverfahren Az.: S 19 KA 21/05 nach, dass Neurodermitis eine schwerwiegende Erkrankung ist, die die Lebensqualität deutlich mindert
-> das Gericht bewertet Frau K.s Neurodermitis nicht als schwerwiegend und stützt sich dabei auf ein Gutachten des MDK ( Med. Dienst der Krankenkassen. Anm. d. Red.) per Aktenlage, ein unparteiischer Gutachter wurde nicht bestellt

- 5. Juli 2007: Petition Susanne von Böhlen: „Arznei- und Pflegemittel zur Behandlung der Neurodermitis, sollen von der Kasse übernommen werden“
-> ihr wurde entsprochen mit Arzneimittel-Richtlinie Nr. 20.1 c und d
-> diese Richtlinie war bis 2009 in den AMRL vorhanden
-> das Gericht lehnte bei Frau K. die Anwendung der o.g. Ziffern ab

- 2008: Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften weist nach, dass Neurodermitis eine schwerwiegende Erkrankung sein kann und dass Basissalben wirksam sind

- März 2010: Hautpflegeberichte bei Neurodermitis können Leistung bei Hartz 4 sein, aus dem zugrunde liegenden Urteil geht hervor: Basissalben dienen der Gesunderhaltung, bei schwerer Neurodermitis besteht Mehrbedarf, da sonst Verletzung § 1 + § 2 GG
-> das Gericht hat bei Frau K. die Wirksamkeit von § 1 + § 2 GG abgelehnt

- Frau K.s Krankenversicherung wollte den Gemeinsamen Bundesausschuss beiladen, es ist keine Reaktion erfolgt

- auch einer Beiladung von Frau K.s Anwältin ist der GBA nicht gefolgt


Liebe hautsache.de-User,
wenn Sie der Meinung sind, dass hier für die Rechte von chronisch Hautkranken Menschen, insbesondere natürlich von Neurodermitikern, gekämpft wird, dann unterstützen Sie und Ihre Mitstreiter bitte diesen enormen persönlichen und unseren institutionellen Einsatz mit der konventionellen Zeichnung der Petition. Alles weitere dazu finden Sie auf der Startseite von www.neurodermitis-bund.de



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