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Elektronische Patientenakte (ePA)

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Im Rahmen des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen (E-Health-Gesetz) hat der Gesetzgeber den 31.12.2018 als Einführungsdatum für die elektronische Patientenakte (ePA) festgesetzt.
Auf Wunsch des Versicherten können in dieser elektronischen Patientenakte Behandlungsberichte, Befunde, Diagnosen, Therapien, Medikationen, Impfungen
usw. gespeichert werden. Versicherte können auch eigene Angaben hinzufügen, wie z.B. Messwerte, Krankheits-Tagebucheintragungen, Verfügungen, Organspendeerklärungen usw. Zugriff auf die ePA-Daten erhalten dann die Versicherten selber und von ihnen authorisierte behandelnde Ärzte oder Fachberufe mit Heilberufsausweis.

Abläufe
Die sog. Telematikinfrastruktur soll Ende 2018 zur Verfügung stehen.
Seit 2009 hat die stufenweise Einführung mit den erwartbaren technischen Schwierigkeiten und finanziellen Fehlplanungen bereits, von den meisten unbemerkt, begonnen. Da die technischen Anforderungen hier weitaus höher anzusiedeln sind als bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), deren Einführung ja schon nicht ganz problemlos verlief, mutet die Terminplanung für die Telematikinfrastruktur eher als nicht machbar an.

Behandlungsdokumentation
Angesichts der immer weiter fortschreitenden e-Health Aktivitäten ist die Einführung der ePA ein logischer und durchaus zu begrüßender Schritt. Darüber hinaus erhält der Patient einen Überblick über die Behandlungen und Therapieaktivitäten, deren Erhalt im Moment noch sehr problematisch ist, da der Zeit- und Arbeitsdruck in den Praxen eine solche Anforderung des Patienten oft nicht zulässt oder als Entschuldigung für Nichtausführung benutzt wird. Da parallel ja immer der mündige Patient gefordert wird, wäre die ePA also aus aus dieser Sicht zu begrüßen.

Nehmen alle teil?
Die digitale Welt ist natürlich für eine nicht unerhebliche Anzahl der Bevölkerung noch lange nicht erreichbar. Zumeist ältere Menschen haben noch Schwierigkeiten damit oder lehnen es schlichtweg ab sich damit zu beschäftigen. Die Ignoranz ist hier noch manchmal erschreckend hoch und unverständlich. Für eine gewisse Übergangszeit (ähnlich wie bei Einführung des SEPA-Systems) sollten die Eintragungen für diese Menschen trotzdem auch weiterhin in konventioneller Papierform erreichbar sein.
Aber, der digitale Alltag schreitet doch schnell voran und digitale Vorgänge sind einfach ein Teil unseres Lebens und werden es weiterhin, wahrscheinlich in seiner weiteren Ausprägung heute noch kaum vorstellbar, zunehmend sein.

Nachteile
Der digitale Alltag macht auf der einen Seite das Leben und die Bewältigung von Abläufen einfacher und schneller, andererseits ist er aber auch eine Einladung für kriminelle Aktivitäten.
Wenn unsere Krankendaten durch Orbit und Server sausen, machen sich auch gesetzlose Mitmenschen daran, diese sensiblen und sehr persönlichen Daten-Informationen abzusaugen und sie zu missbrauchen.
Der Gesetzgeber sieht bei Missbrauch der Daten aus der ePA ein Strafmaß von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Das ist eigentlich keine Abschreckung, zumal wenn die Bestrafung auch noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Bei der Cyberkriminalität muss Deutschland einfach viel sensibler und aufmerksamer werden. Digitale Daten sind in falschen Händen sehr gefährlich bis hin zu einer Kriegswaffe. Wenn man unsere Politiker im Bundestag dauernd zwitschern sieht hat man den Eindruck, dass da noch vieles im Vorschulalterdenken abgeht.
Wir Versicherten sollten in jedem Fall sensibel bleiben, die Technik natürlich nicht ablehnen aber die Betreiber zu sicheren Systemen und zur ständigen effektiven Systemüberwachung auffordern.

Thomas Schwennesen
Deutscher Neurodermitis Bund e.V.
1. Vorsitzender
www.neurodermitis-bund.de

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