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Eilt-Verfahren

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DOC RABE Media - FotoliaFür die Neurodermitis und auch für die Psoriasis  gibt es keine Anschlussheilbehandlung (AHB) in der Rehabilitation. Damit aber Haut-Patienten nach einer akut-stationären Behandlung die Möglichkeit einer anschließenden Rehabilitation erhalten, hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit dem Eilt-(Heil-)Verfahren einen verkürzten Antragsweg entwickelt. Bei Anträgen auf ein Eilt-(Heil-)Verfahren ist die Einhaltung der Vierjahresfrist - wie sonst bei Reha-Maßnahmen üblich - nicht nötig. Notwendig ist ein ärztlicher Befund, der die Fähig- und Bedürftigkeit zur Rehabilitation sowie die positive Prognose des Rehabilitationserfolges bescheinigt, um die Teilhabe am Sozial-, Erwerbs- und Berufsleben und die Vermittlung von Wissen und Handlungskompetenz zu sichern.

Die Genehmigung für das Eilt-Verfahren (EHV) soll innerhalb von 48 Stunden vorliegen.

Ein Eilt-Verfahren aus der Akutbehandlung heraus kann notwendig sein, um

  • eine drohende Erwerbsunfähigkeit (in Folge bestehender Funktions- oder Fähigkeitsstörungen) durch Rehabilitationsmaßnahmen abzuwenden,
  • erste Schritte zur Sicherstellung von Motivations- und Kooperationsbereitschaft in der Akutphase durch unverzügliche Einleitung des Verfahrens zu stabilisieren,
  • dringliche interdisziplinäre Bedürftigkeit der Behandlung von Funktions- und Fähig-keitsstörungen durch Psoriasis und Psoriasisarthritis oder Ekzeme zu gewährleisten,
  • Juckstopp-Strategien zu erlernen
  • bei langer Arbeitsunfähigkeit aus der ambulanten Situation herauszukommen, eine Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden,
  • der Gefährdung des Arbeitsplatzes oder der Teilhabe am Arbeitsleben zu begegnen, wenn Schulungsmaßnahmen diese Gefahr vermeiden oder verringern können.


Die Anträge auf ein Eilt-Verfahren (auch: HB-Dermatologie genannt) sind formgebunden (Vordrucke der Rentenversicherung) und dürfen von jedem Arzt verordnet werden. Wichtig ist, dass der verordnende Arzt genau formuliert, warum die Rehabilitation nach der stationären Behandlung im Krankenhaus notwendig ist. Mögliche Argumente und Aspekte sind oben aufgeführt.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Ruhrstraße 2, 10709 Berlin, Tel.-Nr. 030 – 8651) gibt es im Reha-Informationscenter (R.I.C.) über 30 sachverständige Berater zum Thema Eilt-Verfahren. Auch die Fachkliniken für Dermatologie und Allergologie geben Rat bei Anträgen zum Eilt-Verfahren.

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