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Anerkannte Berufskrankheiten

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Fotolia © Robert KneschkeRechtlich gilt eine Erkrankung nur dann als berufsbedingt, wenn sie in der Liste der Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt ist. Den 77 anerkannten Berufskrankheiten wird eine Kennziffer (BK) zugeordnet, das sind z.B. allergische Rhinitis und allergisches Asthma (BK Nr. 4301), irritativ-toxisches Asthma bronchiale (Nr. 4302), Isocyanatasthma (Nr. 1315) sowie Hauterkrankungen (Nr. 5101). Um bei vorhandenen Beschwerden die Anerkennung als Berufskrankheit zu erlangen, stellt der Arzt zunächst einen Zusammenhang zwischen Beruf und Beschwerden her und er (oder man selbst) meldet den Fall dann bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse. Nach einer sogenannten §3-BKV-Meldung beginnt der Unfallversicherungsträger entsprechend zu ermitteln. Im Jahr 2015 wurden so 76.991 Fälle gemeldet, etwa die Hälfte davon sind anerkannt worden.

Zu Nr. 4301 ist z.B. zu lesen: Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen einschließlich Rhinopathie, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können. Nr. 4302: Durch chemisch irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankung, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten zwingen, die für die Entstehung, Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können. Nr. 5101: Schwere oder wiederholt rückfällige Hautkrankheiten, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.

15% aller Asthma- bzw. Atemwegserkrankungen stehen in direktem Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf. 20-78 % der Patienten mit Berufsasthma hatten vorher Rhinitis. 80-90 % der Auslöser sind allergischer Natur, zum Großteil pflanzlichen oder tierischen Ursprungs. Bei 360 anerkannten Auslösern dominieren mit 50-90 % Mehle, Isocyanate, Latex, Persulafate, Aldehyde, Tierallergene, Holzstaub, Metallsalze und Enzyme.

Hautkrankheiten sind mit Abstand die häufigste bestätigte Berufskrankheit bei Auszubildenden und jungen Erwerbstätigen zwischen 15 und 25 Jahren. Mit jährlich fast 2400 Fällen (von 9.500 anerkannten Fällen/Jahr) bedeutet dies einen Anteil von über 90 % gegenüber anderen Berufskrankheiten in der Altersgruppe. Betroffen sind speziell Friseurinnen und Friseure. Jedes Jahr brechen ca. 3o.ooo Jugendliche ihre Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen ab, davon lt. Zahlen des Arbeitsministeriums der größte Teil wegen Allergien (im Handwerk z.B. jeder 4.). Generell gilt für Hobby und Beruf: Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Handschuhen können Reaktionen vermeiden.

Eine häufige Atemwegserkrankung neben dem klassischen Asthma ist die berufsbedingte exogen-allergische (durch Einatmen ausgelöste) Alveolitis, eine Lungenerkrankung, die durch Schimmelpilze vielfältiger Art ausgelöst wird. Dazu gehört u.a. die Farmerlunge, Befeuchterlunge, Müllarbeiterlunge, Malzarbeiterlunge, Suberose, Spätleselunge, Obstbauerlunge, Holz- bzw. Papierarbeiterlunge, Käsewäscherlunge, Ahornrindenschälerkrankheit sowie die Vogelhalterlunge.

Gärtner und Floristen sowie Gewächshausmitarbeiter, aber auch Landwirte sind einer Vielzahl an „natürlichen“ Allergenen ausgesetzt. Dazu gehören z.B. Primeln, Tulpen, Chrysanthemen und Löwenzahn. Die Chrysanthemen- sowie die Löwenzahnallergie ist in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt. In den Niederlanden ist die Tulpe (Tulipa spec. Familie: Liliaceae) bzw. die Tulpenallergie („Tulpenfinger“) unter Gärtnern und Züchtern eine anerkannte Berufskrankheit. Reaktionen auf Tulpenpollen sind vornehmlich auf berufliche Kontaktreaktionen beschränkt.

Schon um 1700 wurde der Begriff Bäckerasthma geprägt. Bäcker und Konditoren sind einer Vielzahl unterschiedlicher allergener Stoffe ausgesetzt, die häufigsten Allergene sind hier Mehl, Gewürze, Aromastoffe und Antioxidantien. Aber auch Pilze und Hefen, Milben, Wespen, Hummeln und Bienen, Vorratschädlinge, Gewürze (Vanille, Orangenschalen, Zitronenöl, Bittermandelöl, Zimt), PHB-Ester, Benzoesäure, Bleichmittel, organische Säuren und Papain können eine Berufsallergie auslösen oder verstärken.

Durch berufliche Exposition mit Holz- bzw. Holzstaub verursachte gesundheitliche Probleme wurden bereits 1949 beschrieben. Die aktuelle Berufskrankheitendokumentation der gewerblichen Berufsgenossenschaften weist 11 % der Berufskrankheiten-Verdachtsanzeigen bzw. 3 % der anerkannten Berufskrankheiten in der Holz verarbeitenden Industrie als obstruktive Atemwegserkrankungen aus. Sie treten hier doppelt so häufig auf als chemisch-irritative.

Das häufigste Allergen bei Holz- und Holzstaub-Kontakt ist Abachi-Holz, ein häufig eingesetztes, preiswertes, ebenmäßig strukturiertes Laubholz, das aufgrund seiner guten Resistenz gegen Feuchtigkeit und Hitze vornehmlich im Saunabereich eingesetzt wurde/wird, aber auch in Spanplatten, Leisten, Türen- und Fensterrahmen oder im Modellbau. Bei Verdacht auf Holzstaub- bzw. Abachi-Allergie sollte immer auch eine mögliche Kreuzreaktivität zu Naturlatex bzw. Naturlatex-Frucht-Syndrom beachtet werden.

Bei einer Nickelallergie liegt die Beweislast beim Betroffenen. Die Anerkennung als Berufskrankheit kann nur gewährt werden, wenn die Sensibilisierung tatsächlich berufsbedingt eingetreten ist. Die versicherungsrechtliche Beurteilung, ob eine Sensibilisierung privat oder beruflich erworben wurde, wird bei Nickel (Nickel-II-sulfat) nahezu unmöglich sein, da unzählige Nickelkontakte auch im Privatbereich möglich und krankheitsauslösend sind. Die Anerkennung nach BK 5101 ist somit immer eine Einzelfallentscheidung.

Autorin: Roswitha Stracke. www.allergieberatung-stracke.de

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