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Qualitätsverlust bei Allergiepatienten

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Vor einer drastisch sinkenden Qualität bei der Versorgung von Allergiepatienten warnen maßgebliche Allergieexperten. Hintergrund ist ein Beschluss zur Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für den Zusatztitel „Allergologie“.

Dieser wurde im Mai 2018 beim 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt gefasst. Demnach soll die bisher für die Zusatzbezeichnung „Allergologie“ notwendige 18-monatige praktische Ausbildung unter Anleitung und Aufsicht komplett wegfallen. 
Allergologen befürchten deshalb in Deutschland zukünftig erhebliche Qualitätsverluste bei der Versorgung von Allergiepatienten.

Die ärztliche Weiterbildung zum Allergologen soll eine optimale Ausbildung für die Diagnose und Therapie von Allergiepatienten sicherstellen. Sie beinhaltet sowohl theoretisches Wissen als auch Praxiserfahrung unter Anleitung. Zukünftig soll es jedoch für HNO-, Haut-, Kinder- und Lungenärzte möglich sein, den Zusatztitel „Allergologe“ durch eine rein „berufsbegleitende Weiterbildung“ zu erlangen, d. h. ohne Praxiseinsatz bei erfahrenen Ärztinnen bzw Ärzten. „Damit gibt es keine festgelegten Weiterbildungszeiten mehr. Es genügt, wenn der Ausbilder dem auszubildenden Allergologen eine Bescheinigung ausstellt, die die Erfüllung der inhaltlichen Auflagen bestätigt“, betont Prof. Dr. Thomas Werfel, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI). „Konkret heißt das, die Ärzte können die Zusatzqualifikation quasi nebenbei im laufenden Betrieb parallel zu ihrer Tätigkeit in Klinik oder Praxis erwerben.“.

„Wie man darauf kommt, dass 18 Monate Praxiserfahrung unter Anleitung plötzlich verzichtbar seien, kann niemand nachvollziehen. Schließlich gilt es, auch schwer, z. T. lebensgefährlich Erkrankte oder kompliziert zu behandelnde, chronisch allergiekranke Menschen zu betreuen“, kritisiert Professor Werfel. „Allergologie ist aufgrund der Bandbreite der Symptome und verwandten Diagnosen oft Detektivarbeit. Praxiserfahrung ist daher unerlässlich, um Symptome richtig deuten zu können und die richtige Behandlung einzuleiten“. Sollte der Beschluss des Ärztetages umgesetzt werden, können Patienten die Qualifikation von Ärzten mit dem Zusatztitel „Allergologie“ gar nicht einordnen. „Für sie wird es dann nicht möglich sein zu erkennen, ob ein Arzt mit dem Zusatztitel Allergologe wirklich erfahren im Umgang mit schwer Betroffenen ist und nach dem bisherigen oder nach dem neuen System ausgebildet wurde“, so Professor Werfel.

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Im Bereich Allergologie nimmt Deutschland bereits jetzt eine Sonderstellung ein. Während in 22 europäischen Ländern eine dreijährige Ausbildung zum Allergologen vorgesehen ist, gilt für Deutschland eine qualifizierte Zusatzausbildung von derzeit 18 Monaten als ausreichend. Einen Facharzt für Allergologie, zuletzt in Frankreich eingeführt und in den meisten europäischen Ländern Standard, gibt es in Deutschland nicht.

Angesichts des drohenden Qualitätsverlustes bei der Versorgung der Allergiepatienten sind Gegenmaßnahmen zur MWBO geplant. So wird die DGAKI zusammen mit den anderen Allergiegesellschaften und Patientenverbänden alle Kräfte bündeln, damit der Beschluss des Ärztetages in dieser Form nicht umgesetzt wird. „Der Zusatztitel Allergologie muss mit einer qualitativ hochwertigen Ausbildung gekoppelt sein – alles andere wäre Etikettenschwindel“, so Professor Werfel.

Pressemitteilung der DGAKI v. 17.10.2018
Deutsche Gesellschaft für Allergologie 
und klinische Immunologie e.V.
www.dgaki.de

hautsache-User, die sich näher über diesen geplanten Beschluss der Bundesärztekammer informieren möchten und/oder sich gegenüber der Bundesärztekammer zu diesem umstrittenen Beschluss äußern möchten, können das unter der folgenden E-Mail-Adresse tun:

Bundesärztekammer
info@baek.de
www.bundesaerztekammer.de

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